Steuervorteile

Energetische Sanierung – Steuervorteile nutzen

Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann erhebliche Steuervorteile nutzen. Gefördert werden u. a. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Decken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Heizungsmodernisierung, Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen sowie digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Auch energetische Fachplanung und Baubegleitung durch zugelassene Energieberater sind steuerlich begünstigt. Voraussetzung: Das Gebäude ist mind. zehn Jahre alt, liegt in Deutschland oder der EU und wird eigengenutzt. Zudem muss eine Bescheinigung nach amtlichem BMF-Muster vom Fachunternehmen vorliegen; Barzahlungen sind ausgeschlossen. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 40.000 € und verteilt sich über drei Jahre: 7 % der Kosten (max. 14.000 €) in den ersten beiden Jahren, 6 % (max. 12.000 €) im dritten Jahr. Planungs- und Baubegleitkosten lassen sich direkt zu 50 % absetzen. Wichtig: Wurden bereits Zuschüsse oder Darlehen gewährt, entfällt die steuerliche Förderung. Vor Beginn empfiehlt sich fachlicher Steuer-Rat.

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