Nachweise und Bestätigungen EWärmeG
Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform
Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel.
Was ich für Sie erledige:
- Rechtskonforme Nachweiserstellung gemäß § 3 EWärmeG – egal ob Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Ersatzmaßnahme wie Dämmung, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan BW oder KWK
- Vor-Ort-Termine zur Datenerhebung und zur technischen Bewertung Ihrer Immobilie
Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen - Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
- Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme
Für wen ist der Nachweis Pflicht?
- Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
- Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
- Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden
Hier finden Sie viele Informationen oder rufen Sie an und lassen Sie sich beraten.
Vermeiden Sie Bußgelder und setzen Sie auf Fachkompetenz!
Ich begleite Sie sicher durch den Paragraphendschungel des EWärmeG – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
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