Nachweise und Bestätigungen EWärmeG
Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform
Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel. Ich erstelle für Sie die Nachweise und Bestätigungen EWärmeG.
Was ich für Sie erledige:
- Rechtskonforme Nachweiserstellung gemäß § 3 EWärmeG – egal ob Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Ersatzmaßnahme wie Dämmung, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan BW oder KWK
- Vor-Ort-Termine zur Datenerhebung und zur technischen Bewertung Ihrer Immobilie
Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen - Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
- Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme
Für wen ist der Nachweis Pflicht?
- Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
- Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
- Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden
Hier finden Sie viele Informationen oder rufen Sie an und lassen Sie sich beraten.
Vermeiden Sie Bußgelder und setzen Sie auf Fachkompetenz!
Ich begleite Sie sicher durch den Paragraphendschungel des EWärmeG – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren! Rufen Sie an oder schreiben Sie.
Tipp: Ich erstelle Ihnen für einen geringe Aufpreis auch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen können Sie auch für verschiedene Förderprogramme und Kredite einsetzen.
So erfüllen Sie das EWärmeG!
In Baden-Württemberg müssen bei Heizungstausch 15% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ könne Sie gleichwertige Maßnahmen durchführen. Hier eine Übersicht der Maßnahmen:
| Erfüllungsoption | Erfüllungsgrad | erfüllt | mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|---|
| Solarthermie | 15 % | ja | |
| Holzzentralheizung | 15% | ja | |
| Wärmepumpe (JAZ >= 2,5) | 15% | ja | |
| Einzelraumfeuerung | bis 15%* | ja | |
| Biogas | 10% | teilweise | 15% |
| Biogenes Flüssiggas | 10% | teilweise | 15% |
| Bioöl | 10% | teilweise | 15% |
| Fernwärmeanschluss | 15% | ja | |
| Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) | 15% | ja | |
| Photovoltaik | 15% | ja | |
| Dachdämmung | 5-15%** | teilweise/ja | 15% |
| Fassadendämmung | bis 15% | teilweise/ja | 15% |
| Kellerdeckendämmung | 5-10% | teilweise/ja | 15% |
| Wärmeschutz gesamtes Gebäude | bis 15%*** | teilweise/ja | 15% |
| Sanierungsfahrplan | 5% | teilweise | – |
*je nach beheizter Fläche
** je nach Gebäudehöhe
***abhängig vom Standard
Die Optionen sind kombinierbar: D.h. Zusammen mit einem Sanierungsfahrplan erreichen Sie meist schon die erforderlichen 15% nach dem EWärmeG.