Förderung

Förderung

Die Förderprogramme wurden im Juli 2026 neu aufgelegt. Hier finden Sie eine erste Übersicht.

Informationen zu Förderungen

Es gibt viele bundesweite Förderprogramme. Hier finden Sie Informationen zur verschiedenen regionalen und überregionalen Förderprogrammen. Die Förderungen werden ständig angepasst, erweitert und verändert. Es ist unmöglich, dies alles aufzuführen. Hier finden Sie eine gute Möglichkeit um schnell und zielgerichtet ausführliche Informationen zu erhalten.

Überregionale Förderung

Förderung Einzelmaßnahmen BAFA oder KFW

Die Einzelmaßnahmen zur Renovierung von Wohngebäuden werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) unterstützt. Die Abwicklung erfolgt je nach Art der Maßnahme entweder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Interesse an Förderung?

Förderung Heizungstausch

30 bis 80 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:

  • Max. 30 Prozent Grundförderung für alle Antragsberechtigte
  • 10, 30 oder 40 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE) pro Jahr.
  • Reduzierung des zvE bei minderjährigen Kindern um einmalig 10.000 Euro
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Absenkung alle sechs Monate um 4 Prozent, erste Absenkung zum 1. Februar 2027, Wegfall des Bonus ab Mitte 2028.
  • Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus der Union (EU plus assoziierte Märkte) (geplant ab 1. Quartal 2027)
  • Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent. Bei Einkommen bis 30.000 Euro gilt eine Grenze von 80 Prozent.

Förderübersicht Einzelmaßnahmen

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen

Plus

  • Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP, für Investitionen, die über 30.000 Euro liegen; nicht bei Förderung von Heizungen)
  • Neuer WPB-Bonus i.H.v. 5 % auf die Gebäudehülle Einführung im 1. Quartal 2027.

Ich berate Sie ausführlich zu den Bedingungen der verschiedenen Fördermöglichkeiten. Für die Förderungen für Einzelmaßnahmen BEG EM sind für die Bauteile Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizient einzuhalten. Einen Überblick erhalten Sie hier.

Energieberatung (BAFA)

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information zur Förderung der Energieberatung finden Sie hier.

Quelle BAFA

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein erforderliches Dokument für bestimmte Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Mehr dazu finden Sie hier…

Förderung Baubegleitung

Die Baubegleitung für Ihre geplanten Maßnahmen werden ebenfalls gefördert. Informationen finden Sie hier.

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Heizungsoptimierung

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Hinweis

Förderradar

Einen guten Überblick finden Sie hier:

regionale Förderung

Verschiedene Förderprogramme aus der Region rund um Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen finden Sie hier.