Fassadensanierung

Fassadensanierung

Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?

Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
  2. Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
  3. Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
  4. Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
  6. Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.

Was gibt es zu beachten?

Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)

Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:

1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:

  • Maximaler U-Wert nach Sanierung:
    ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).

Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.

2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:

  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):

  • Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.

4. Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
  • Förderquote (Stand 2024):
    • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
    • +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.

Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:

KriteriumAnforderung
Max. U-Wert nach Sanierung0,20 W/(m²·K)
FachunternehmerPflicht
Energieeffizienz-ExpertePflicht
Förderung15–20 % Zuschuss
FörderungsvoraussetzungInvestitionskosten mind. 2.000 €

 

Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:

1. Beispielrechnung Förderung

Annahmen:

  • Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
  • Fläche: 150 m²
  • Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €

Fördersätze:

2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dämmstoff (WLG)*Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)]Erforderliche Dämmstärke (ca.)
EPS (Styropor) WLG 0320,032ca. 14–16 cm
Mineralwolle WLG 0350,035ca. 16–18 cm
Holzfaser WLG 0400,040ca. 18–20 cm
Hanf oder Zellulose0,038–0,040ca. 18–20 cm
PUR-Hartschaum WLG 0280,028ca. 12–14 cm

*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Hinweise:

  • Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
  • Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.
Lebenszyklusanalyse

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau nach den Vorgaben der KFW? kein Problem….

Um die Förderbedingungen der Programme für den Klimafreundlichen Neubau der KFW (Kredit Nr. 297 und 298) in Anspruch zu nehmen, sind einige Themen zu beachten:

  • es muss sich um einen Neubau oder Erstkauf handeln,
  • das Haus muss die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen,
  •  darf in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • darf nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt werden.

Diese Anforderungen bestätigt ich als Experte für Energie­effizienz für Sie gerne.

Wollen Sie zusätzlich noch das Qualitätssiegel QNG benötigen Sie noch das entsprechende Nachhaltigkeitszertifikat „QNG Plus oder Premium“.

Die für diese Förderprogramme notwendige Lebenszyklusanalyse (LCA)  erstelle ich ebenfalls für Sie.

Sie planen den Bau eines klimafreundlichen Neubaus? Ich unterstütze Sie gerne. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Gastherme

Fristen Wohnungseigentümer bis Ende 2024 für Gasheizungen

Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.

Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.

Was ist zu tun?

Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Art der Heizung
  • Alter
  • Funktionstüchtigkeit
  • Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).

Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer

Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:

  •  Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
  • eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.

Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

Benötigen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir…

Sonnenschutz

Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz

Faktencheck: Hitze

Im Jahr 2023 gab es gemittelt über die Fläche Deutschlands etwa 11,5 ⁠Heiße Tage⁠, an denen Temperaturen von 30 °C oder mehr gemessen wurden.

Besonders hoch war die Belastung durch Hitze neben 2022 in den Jahren 2003, 2015 und 2018: In diesen Jahren gab es in Deutschland gemittelt zwischen 18 und 20 Heiße Tage. Nach Anzahl der Heißen Tage wurden die zehn wärmsten Jahre alle seit 1994 registriert. Zwar schwanken die Jahreswerte dieses Indikators stark, insgesamt ist der Trend seit Beginn der Aufzeichnungen aber deutlich steigend.

Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl Heißer Tage zu rechnen ist.

(Quelle Umweltbundesamt)

Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz ist wichtig und wird immer wichtiger, um Wohnräume ohne Klimaanlage kühl zu halten. Dies ist nachhaltig, spart Energie und erhöht den Wohnkomfort. Aus diesem Grund beinhaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Förderungen für sommerlichen Wärmeschutz. Für außenliegenden Sonnenschutz, wie Rollläden, Fensterläden und Außenjalousien, gibt es Zuschüsse vom BAFA sowie Förderkredite der KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung.

BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz

Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, der sogenannte iSFP-Bonus.

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.

Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden. Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

KfW Kredite

Auch die KfW bietet verschiedene Möglichkeiten, den sommerlichen Wärmeschutz zu fördern. Hierzu berate ich Sie gerne.

Steuerbonus

Wer den Sonnenschutz selbst finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Diese Steuervergünstigung ist besonders lohnenswert für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre und kann, abhängig von der Steuerschuld, bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der KfW- und BAFA-Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bestätigt werden. Ein Energieberater ist hierbei nicht erforderlich.

Eigentümer können die Förderung oder den Steuerbonus nutzen; eine Kombination ist nicht möglich.

Sie haben Fragen und überlegen einen Sonnenschutz zu installieren? Sprechen Sie mich gerne an.

Heizung Förderung

Heizungsförderung nun auch für weitere Antragstellergruppen möglich

Ab sofort sind nicht nur Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind, antragsberechtigt, sondern auch Privatpersonen, die Eigentümer bestehender Mehrfamilienhäuser (mit mehr als einer Wohneinheit) sind. Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland Anträge stellen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der KFW zur Heizungsförderung. Oder Sie lassen sich von mir beraten. Für die Beantragung ist es sinnvoll einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen.

Folgende Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) werden gefördert:

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung (Investitions­mehr­ausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäude­netz (Förderung BAFA)
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

 

Fenstertausch

Tauschen Sie Ihre Fenster…und erhalten Sie bis zu 12.500 Euro Förderung

Sind Ihre Fenster in die Jahre gekommen? Selbst wenn Sie schon Isolierverglasung in den älteren Fenster haben, können Sie mit neuen Fenster richtig Energie sparen und damit was Gutes für Ihr Wohlbefinden, Ihren Geldbeutel und natürlich für unser Klima tun.

Beim Tausch von Fenstern erhalten Sie als Förderung einer Einzelmaßnahme von der BAFA bis zu 12.500 Euro Zuschuss.

Zusätzlich erhaltene Sie noch einen individuellen Sanierungsfahrplan, der Ihnen die Energiesparpotentiale Ihres Gebäudes aufzeigt. Die Beratung und den Sanierungsfahrplan bekommen Sie übrigens auch fast komplett bezuschusst.

Interesse? Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich berate Sie gerne.

Dschungel

Überblick im Förder-Dschungel

Sie wollen was für den Klimaschutz tun und Ihr Haus sanieren, eine Wärmepumpe installieren oder sich auch einfach mal nur informieren. Und dann entdecken Sie den Förderdschungel….. Einen guten Überblick finden Sie hier https://www.foerderradar.de/.

Hier finden Sie einen guten Überblick zu regionalen und überregionalen Förderungen. Und wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne. Ich unterstütze Sie im Dschungel.

www.willmann-energieberatung.de

Energieberatung

Erstberatung Energie

Eine professionelle Begleitung bei der Sanierung Ihres Hauses ist unerlässlich, da jedes Gebäude individuelle Anforderungen hat. Angesichts der Vielzahl an Informationen können Hausbesitzer schnell den Überblick verlieren. Eine Erstberatung Energie bietet Orientierung, unterstützt bei der Planung der Sanierung, ermöglicht eine realistische Kosteneinschätzung und liefert wertvolle Einsparungstipps für Heizkosten. Die Erstberatung durch einen Energie-Fachberater ist ein idealer Ausgangspunkt für Ihr Sanierungsprojekt. Die Kosten sind überschaubar und Sie erhalten einen guten Überblick, welche Möglichkeiten Sie haben.

Leistungsumfang

  • Wir führen ein ausführliches und für Sie kostenloses Telefongespräch.
  • Ich erstelle Ihnen verbindliches Angebot.
  • Sie senden mir, sofern vorhanden, Baupläne, Baubeschreibungen oder andere relevante Unterlagen zu.
  • Wir treffen uns in Ihrem Gebäude und besprechen bis zu 2 Stunden Ihre Themen rund um das Energiesparen und die evtl. Fragestellungen.
  • Danach entscheiden Sie, wie wir weitermachen. Sie erhalten eine Rechnung.
  • Gerne erstelle ich Ihnen dann im Nachgang z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan.