Gebäudeenergiegesetz GEG

Das GEG steht für das Gebäudeenergiegesetz.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Hauptziele des GEG:

  • Energieeffizienz erhöhen: Neubauten und bestehende Gebäude sollen möglichst energieeffizient sein.
  • Klimaschutz fördern: Der Einsatz erneuerbarer Energien wird unterstützt, um fossile Energien zu ersetzen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
  • Regelungen vereinheitlichen: Durch die Zusammenführung der Vorgängergesetze werden klare und einheitliche Vorgaben für Bauherren, Eigentümer und Planer geschaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Primärenergiebedarf: Das GEG legt Obergrenzen für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest.
  • Mindestdämmstandards: Vorgaben zur Wärmedämmung für Neubauten und Bestandsgebäude.
  • Erneuerbare Energien: Neubauten müssen einen Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken (z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse).
  • Sanierungsfahrplan: Für Bestandsgebäude gibt es Förderungen und Anforderungen, um sie langfristig energieeffizient zu machen.
  • Niedrigstenergiegebäude: Neubauten müssen den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes erfüllen, wie es von der EU gefordert wird.

Relevanz für Eigentümer und Bauherren:

  • Wer ein neues Gebäude baut, muss die Vorgaben des GEG beachten.
  • Bei größeren Renovierungen oder Sanierungen von Altbauten greifen ebenfalls bestimmte Anforderungen, etwa in Bezug auf Dämmung oder den Austausch alter Heizsysteme.
  • Für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden ist ein **Energieausweis** verpflichtend.

Das GEG ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik und soll dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Entwicklung des Gebäudenergiegesetz

ZeitraumRegelwerkHauptziel
ab 1977WärmeschutzverordnungEnergie sparen
ab 2002EnEVEffizienz des Gesamtgebäudes
ab 2009EEWärmeGErneuerbare im Neubau
ab 2020GEGZusammenführung & EU-Recht
ab 2024GEG-NovelleCO₂-Reduktion, Heizungstausch

Aktuelles

Dezember 2025

Das Gebäudeenergiegesetz soll im Februar 2025 überarbeitet werden. Die Änderungen sind noch nicht beschlossen.

ÄnderungsbereichGeplante Neuerung
Heizungspflichten65 % erneuerbare Heizenergie bleibt maßgeblich (ab 2026/28)
RechtsrahmenUmbenennung/Überführung in neues Modernisierungsgesetz
FlexibilitätMehr technologieoffene CO₂-Steuerung
Übergangs- & HärteregelungenDefinierte Ausnahmen, kommunale Wärmeplanung stärker relevant
VereinfachungGesetz soll insgesamt klarer & praktikabler werden