Energieberatung

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg besteht eine Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht), die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bei bestimmten Bauvorhaben Solaranlagen zu installieren. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Geltungsbereiche und Zeitpunkte

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Offene Parkplätze:** Ebenfalls seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht für neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Neubauten von Wohngebäuden:** Ab dem 1. Mai 2022 sind auch neue Wohngebäude von der Photovoltaikpflicht betroffen.
  • Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 müssen bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden. Als grundlegende Dachsanierung gilt die vollständige Erneuerung der Dachabdichtung bei Flachdächern oder der Dacheindeckung bei Steildächern.

Umsetzung der Pflicht

  • Mindestnutzung der Dachfläche: In der Regel muss die Photovoltaikanlage mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche bedecken. Bei bestimmten Bedingungen, wie einer Kombination mit Dachbegrünung, kann dieser Anteil reduziert sein.
  • Alternativen zur Photovoltaik: Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden, sofern sie die geforderte Mindestleistung erbringt
  • Ausnahmen: Sollte die Installation einer Solaranlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann eine Befreiung von der Pflicht beantragt werden.

Nachweisführung

  • Dokumentation: Der Nachweis über die Erfüllung der PV-Pflicht muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Hierfür genügt die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Zuständige Behörden: Die unteren Baurechtsbehörden überwachen die Einhaltung der PV-Pflicht und sind Ansprechpartner für Nachweise, Befreiungsanträge und weitere Informationen.

Weiterführende Informationen

Für eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung der Photovoltaikpflicht hat das Umweltministerium Baden-Württemberg einen Praxisleitfaden veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand bis März 2025 widerspiegeln. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauvorhabens über aktuelle gesetzliche Vorgaben zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

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