Ein individueller Sanierungsfahrplan, oder auch iSFP genannt, unterstützt Sie, die energetische Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotentiale.
Ihr Vorteil: Mit einem iSFP erhalten Sie 15% Förderung bis zu einer Investitionssumme von 30.000 Euro, also 4,500€. Mit einem iSFP erhalten Sie 20% Förderung bei einer Investitionssumme bis maximal 60.000 Euro bei Einzelmaßnahmen. Das sind dann bis zu 12.000 Euro. Der iSFP ist auch gefördert
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie zur schrittweisen Sanierung Ihres Gebäudes. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin arbeitet gemeinsam mit Ihnen an dieser Strategie. Die Sanierungsschritte werden sorgfältig aufeinander abgestimmt, um Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch zu optimieren.
Der Umfang des iSFP richtet sich nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Eigentümer einer Immobilie. Er kann von wenigen Einzelmaßnahmen bis hin zur kompletten Gebäudesanierung reichen. Nach Fertigstellung des iSFP erhalten Sie die beiden wichtigsten Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".
Der iSFP ist Teil der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) anerkannt wird. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss für Ihre Energieberatung zu erhalten. Die Förderung unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
Einen individuellen Sanierungsfahrplan wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Soll die Förderung deines Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden, muss der Energieeffizienz-Experte vom BAFA zugelassen sein.
Der Sanierungsfahrplan umfasst zumindest die folgenden Punkte:
Eine Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
Eine energetische Bewertung des Gebäudes in seinem aktuellen Zustand
Eine Übersicht über mögliche Maßnahmenpakete und den zu erwartenden Zustand nach der Sanierung
Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Sanierungsschritte
Eine Erklärung des Sanierungsfahrplans
Eine Bestätigung der Befähigung des Energieberaters oder der Energieberaterin
Ein Sanierungsfahrplan wird von Energieberatern und Energieberaterinnen für bestehende Wohngebäude erstellt.
Die Vorlage eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude in Baden-Württemberg reduziert den Pflichtanteil gemäß des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Dieser Plan stellt eine sinnvolle Ergänzung für einige der im Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgesehenen Erfüllungsoptionen dar.
Das Konzept des Sanierungsfahrplans wird auch auf Bundesebene in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) übernommen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Fördermittel beantragen.