Die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan hat sich geändert

Die Förderbedingungen wurden mit dem 07.08.2024 geändert:

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information finden Sie hier

Sanierungsfahrplan

individueller Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan, oder auch iSFP genannt, unterstützt Sie, die energetische Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche energetische Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potentiale.

Der iSFP wird für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erstellt.

Einen individuellen Sanierungsfahrplan wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Soll die Förderung deines Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden, muss der Energieeffizienz-Experte vom BAFA zugelassen sein.

Der Sanierungsfahrplan umfasst zumindest die folgenden Punkte:

  • Eine Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
  • Eine energetische Bewertung des Gebäudes in seinem aktuellen Zustand
  • Eine Übersicht über mögliche Maßnahmenpakete und den zu erwartenden Zustand nach der Sanierung
  • Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Sanierungsschritte
  • Eine Erklärung des Sanierungsfahrplans
  • Eine Bestätigung der Befähigung des Energieberaters oder der Energieberaterin

Ein Sanierungsfahrplan wird von Energieberatern und Energieberaterinnen für bestehende Wohngebäude erstellt.

Die Vorlage eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude in Baden-Württemberg reduziert den Pflichtanteil gemäß des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Dieser Plan stellt eine sinnvolle Ergänzung für einige der im Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgesehenen Erfüllungsoptionen dar.

Das Konzept des Sanierungsfahrplans wird auch auf Bundesebene in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) übernommen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Fördermittel beantragen.

Vorgehensweise zur Erstellung einen Sanierungsfahrplans

  • Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienzexperten führen
  • Erfassen des energetischen Zustandes des Gebäudes
  • Sanierungsvorschläge entwickeln und besprechen
  • individueller Sanierungsfahrplan erstellen
  • ggf. Fördermaßnahmen festlegen
  • Abschlussgespräch führen
  • Umsetzen und Sanieren

Förderung

Ein individueller Sanierungsfahrplan wird nicht mehr über die KfW gefördert. Die Förderung kann beim Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

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