Gebäudenutzfläche

Die Gebäudenutzfläche (Aₙ)  im Energieausweis wird gemäß der DIN V 18599 oder DIN 4108-6 definiert und ist eine zentrale Größe zur Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Sie dient als Bezugsgröße für verschiedene Energiekennwerte.

Definition der Gebäudenutzfläche (Aₙ):

  • Aₙ ist die Summe der Nettogrundflächen aller beheizten oder gekühlten Räume im Gebäude.
  • Sie wird aus dem Bruttorauminhalt (V)** des Gebäudes berechnet und hängt vom Gebäudetyp ab:
  • Wohngebäude: \( A_n = 0,32 \times V \)
  • Nichtwohngebäude: Berechnung nach spezifischen Nutzungseinheiten gemäß DIN V 18599.

Unterschied zu anderen Flächenbegriffen:

  • Wohnfläche: Reine Wohnräume nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), oft kleiner als Aₙ.
  • Bruttogrundfläche (BGF): Gesamtfläche aller Geschosse inkl. Wände.
  • Energiebezugsfläche (Aₑ): Entspricht Aₙ in Wohngebäuden, kann bei Nichtwohngebäuden abweichen.

Die korrekte Berechnung der Gebäudenutzfläche ist essenziell, da sie direkt die **End- und Primärenergiekennwerte** beeinflusst, die im Energieausweis ausgewiesen werden.

Die Gebäudenutzfläche (Aₙ) ist in der Regel größer als die Wohnfläche, da sie alle beheizten Räume umfasst und aus dem Bruttorauminhalt (V) berechnet wird.

Typische Abweichung von Aₙ zur Wohnfläche:

Wohngebäude: Aₙ ist etwa 20–30 % größer als die Wohnfläche.
Faustformel:

– An =ca. 1,2 x Wohnfläche (bei typischen Einfamilienhäusern)
– Kann je nach Gebäudegeometrie und Wandstärken variieren.

Warum ist Aₙ größer als die Wohnfläche?

  • Wohnfläche nach WoFlV rechnet viele Flächen nur anteilig oder gar nicht:
  • Dachschrägen unter 1 m Höhe → 0 %
  • Dachschrägen 1–2 m Höhe → 50 %
  • Kellerräume, Abstellräume, unbeheizte Flure → oft nicht enthalten
  • Aₙ nach DIN V 18599 oder DIN 4108-6 berücksichtigt alle beheizten Räume vollständig.

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus:

  • Wohnfläche: 120 m²
  • Gebäudenutzfläche: ca. 144–156 m² (1,2–1,3 × Wohnfläche)

Die genaue Abweichung hängt vom  Gebäudetyp, Dämmstandard und der Aufteilung der Wohnräume ab.

 

Wo ist die Gebäudenutzfläche relevant?

Die Gebäudenutzfläche ist z.B., beim Energieausweis (Verbrauchsausweis) relevant und führt zu vielen Rückfragen, da sie von der Wohnfläche abweicht.

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Wozu braucht man einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in erster Linie dazu gedacht, Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereitzustellen. Es gibt mehrere Gründe, warum ein Energieausweis erforderlich sein kann und wozu er benötigt wird:

  • Informierte Entscheidungen treffen: Potenzielle Käufer oder Mieter können mithilfe des Energieausweises den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einschätzen. Dies hilft ihnen, fundierte Entscheidungen über den Kauf oder die Anmietung eines Gebäudes zu treffen.
  • Umweltschutz: Ein energieeffizientes Gebäude trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei, indem es den CO2-Ausstoß reduziert. Der Energieausweis ermöglicht es, Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch zu identifizieren und fördert somit den Umweltschutz.
  • Gesetzliche Anforderungen: In Deutschland ist es vorgeschrieben, einen Energieausweise beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes vorzuhalten. Diese Vorschriften dienen dazu, die Transparenz und den Schutz der Verbraucher zu erhöhen sowie den Energieverbrauch insgesamt zu senken.
  • Förderprogramme und Anreize: Es gibt finanzielle Anreize oder Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude. Der Energieausweis kann verwendet werden, um die Eignung eines Gebäudes für solche Programme zu bestimmen und potenzielle Einsparungen zu berechnen.

Insgesamt trägt der Energieausweis dazu bei, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, die Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieter zu erhöhen und Umweltschutzziele zu unterstützen.

Interesse an einem Energieausweis?

Rufen Sie gerne an oder senden Sie mir eine Mail. Soll ich einen Verbrauchsausweis für Sie erstellen? Nutzen Sie gerne gleich die Checkliste. Hier erfahren Sie, welche Angaben ich benötige.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen:

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

Baujahr bis 1977Baujahr ab 1978Neubau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweis*Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
Ab 5 WohneinheitenVerbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis

* Ausnahme:
Für Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Die Anforderungen an den Ersteller von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In der Regel erstellen Energieberater oder Energie-Effizienz-Experte die Ausweise.

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Sie erhalten den Energieausweis mit gültiger DIBT-Registrierungsnummer.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Nein, ein Energieausweis wird immer nur für ein Gebäude ausgestellt. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, fragen Sie Ihren Hausverwalter ob es von dem Gebäude einen Energieausweis gibt.