Beim Haus- oder Wohnungskauf hat man ein Anrecht auf die Vorlage eines Energieausweises. Meisten werden diese auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Man spricht von einem Energieverbrauchsausweis. Dies ist zulässig, aber aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens in den letzten Jahren evtl. nicht aussagekräftig. Während der Corona-Krise waren die Menschen oft zu Hause und die Energieverbräuche haben sich diesem Verhalten angepasst. Danach änderte sich das Heizverhalten bedingt durch die Energiekosten durch den Ukrainekrieg wieder.
Eine bessere Aussagekraft hat ein Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. Dieser Ausweis wird anhand der technischen Daten des Gebäudes ermittelt und erlaubt eine deutlich konkretere Aussage zum Energieverbrauch. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Gegenstand der Förderung
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung