Photovoltaik

Photovoltaikpflicht auf Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Ab dem 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.

Informationen finden Sie hier. Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie. Rufen Sie an.

Sonnenschutz

Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz

Faktencheck: Hitze

Im Jahr 2023 gab es gemittelt über die Fläche Deutschlands etwa 11,5 ⁠Heiße Tage⁠, an denen Temperaturen von 30 °C oder mehr gemessen wurden.

Besonders hoch war die Belastung durch Hitze neben 2022 in den Jahren 2003, 2015 und 2018: In diesen Jahren gab es in Deutschland gemittelt zwischen 18 und 20 Heiße Tage. Nach Anzahl der Heißen Tage wurden die zehn wärmsten Jahre alle seit 1994 registriert. Zwar schwanken die Jahreswerte dieses Indikators stark, insgesamt ist der Trend seit Beginn der Aufzeichnungen aber deutlich steigend.

Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl Heißer Tage zu rechnen ist.

(Quelle Umweltbundesamt)

Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz ist wichtig und wird immer wichtiger, um Wohnräume ohne Klimaanlage kühl zu halten. Dies ist nachhaltig, spart Energie und erhöht den Wohnkomfort. Aus diesem Grund beinhaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Förderungen für sommerlichen Wärmeschutz. Für außenliegenden Sonnenschutz, wie Rollläden, Fensterläden und Außenjalousien, gibt es Zuschüsse vom BAFA sowie Förderkredite der KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung.

BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz

Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, der sogenannte iSFP-Bonus.

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.

Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden. Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

KfW Kredite

Auch die KfW bietet verschiedene Möglichkeiten, den sommerlichen Wärmeschutz zu fördern. Hierzu berate ich Sie gerne.

Steuerbonus

Wer den Sonnenschutz selbst finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Diese Steuervergünstigung ist besonders lohnenswert für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre und kann, abhängig von der Steuerschuld, bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der KfW- und BAFA-Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bestätigt werden. Ein Energieberater ist hierbei nicht erforderlich.

Eigentümer können die Förderung oder den Steuerbonus nutzen; eine Kombination ist nicht möglich.

Sie haben Fragen und überlegen einen Sonnenschutz zu installieren? Sprechen Sie mich gerne an.

Hochwasser

Energetische Sanierung nach Hochwasser

Sie sind vom Hochwasser betroffen und müssen Ihr Haus sanieren? Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 20204) müssen Sie ab einem Sanierungsumfang von mehr als 10% einzelner Bauteile auch eine energetische Sanierung bzw. Ertüchtigung durchführen. Grundlage für Förderungen der BAFA oder Kredite der KFW ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) Wenn Sie von Hochwasser betroffen sind und die Schäden durch einen Versicherer reguliert werden, ist die erforderliche und auch sinnvolle energetische Ertüchtigung unbedingt mit dem Versicherer abzuklären. Ich berate Sie gerne bei den erforderlichen Schritten zur Förderung, dem ISFP, bei der Planung und der Umsetzung.