Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden‑Württemberg eine verpflichtende Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das bedeutet: Wer bei seinem bereits bestehenden Gebäude das Dach umfassend erneuert, muss mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten – alternativ kann eine Solarthermieanlage installiert werden.

Wann greift die Pflicht?

Die Regelung trifft zu, wenn …

  • eine zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 m² vorliegt,
  • die Dachfläche für Solarenergie geeignet ist (Neigung, Himmelsrichtung, Verschattung),
  • und eine fundamentale Erneuerung der Abdichtung oder Eindeckung des Daches erfolgt, auch bei Wiederverwendung von Materialien. Reparaturen nach Hagel oder Sturm zählen nicht dazu.

Geeignet sind Flächen:

  • ab 20° Neigung bis maximal 60°, ausgerichtet Richtung Süd, Ost oder West (Norddächer sind ausgeschlossen),
  • oder Flachdächer mit maximal 20° Neigung und mind. 20 m² Fläche .

Nicht betroffen sind kleinere Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (nach DIN 277) – diese gelten als ungeeignet für Solarnutzung.

Welche Technologien erfüllen die Pflicht?

  • Photovoltaik (PV‑Module) muss mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche abdecken.
  • Solarthermieanlagen können die Pflicht ebenfalls erfüllen, wobei 1 kW p an PV-Leistung etwa 5,5 m² Kollektorfläche entspricht.

Die Anlage muss nicht vom Eigentümer betrieben werden, die Verpachtung an Dritte oder ein Contracting-Modell ist möglich .

Ausnahmen bei Härtefällen

Bei folgenden Fällen kann eine Befreiung beantragt werden:

  • Technische Unmöglichkeit (z. B. statische Probleme, starke Verschattung),
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. wenn die Mehrkosten unrealistisch hoch sind),
  • Konflikte mit anderen Vorschriften (z. B. Denkmalschutz oder Bebauungspläne)

Der Befreiungsantrag ist spätestens zwei Monate vor Baustart einzureichen, Behörden entscheiden zeitnah – innerhalb eines Monats bei verfahrensfreien, ansonsten innerhalb von zwei Monaten.

Warum wurde die Pflicht eingeführt?

Rund 88 % des PV-Potenzials im Land sind noch ungenutzt. Die Pflicht soll helfen, dieses Potenzial zu heben und die regionale Solarstromerzeugung zu steigern, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch durch Freiflächenanlagen.

Wissensquellen & Unterstützung

Das Umweltministerium Baden‑Württemberg bietet einen umfangreichen Praxisleitfaden inklusive Berechnungs-Navigator, Nachweisführung und Mustervorlagen für Befreiungsanträge.

Zusätzlich helfen regionale Tools wie das Solarkataster BW bei der Potenzialbewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse.

Wer kann Sie beraten?

Als Energieberater bin ich Ihr erster Ansprechpartner für Dachsanierung und alle Fragen rund um die Photovoltaik. Melden Sie sich gerne. Ich freue mich auf eine erste (kostenlose) Beratung.

Kurzüberblick: Solarpflicht bei Dachsanierung in Baden‑Württemberg

  • Geltungsbeginn 1. Januar 2023
  • Betroffene Dachflächen ≥ 20 m², geeignet für Solarnutzung, nicht bei Nordneigung
  • Pflichtumfang: Mindestens 60 % der Fläche mit PV oder Solarthermie
  • Alternativen: Solarthermie, Verpachtung, Contracting
  • Ausnahmen möglich bei Technisch, wirtschaftlich, rechtlich begründbar
  • Ausnahmen beantragen bis 2 Monate vor Baubeginn

Fazit

Die Solar‑ bzw. Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen in Baden‑Württemberg ist eine verbindliche, aber flexible Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und betrifft alle Gebäude mit einer entsprechenden Dachfläche. Mit einem durchdachten Plan, Förderberatung und ggf. Energieberater lässt sich die Pflicht oft effizient umsetzen – und sorgt langfristig für Energieeinsparung und Klimaschutz.

Hilfreiche Quellen:

Veröffentlicht in BAden-Württemberg, Beratung, Erneuerbare Energien, Photovoltaik und verschlagwortet mit , , .