Energieberatung

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg besteht eine Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht), die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bei bestimmten Bauvorhaben Solaranlagen zu installieren. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Geltungsbereiche und Zeitpunkte

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Offene Parkplätze:** Ebenfalls seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht für neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Neubauten von Wohngebäuden:** Ab dem 1. Mai 2022 sind auch neue Wohngebäude von der Photovoltaikpflicht betroffen.
  • Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 müssen bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden. Als grundlegende Dachsanierung gilt die vollständige Erneuerung der Dachabdichtung bei Flachdächern oder der Dacheindeckung bei Steildächern.

Umsetzung der Pflicht

  • Mindestnutzung der Dachfläche: In der Regel muss die Photovoltaikanlage mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche bedecken. Bei bestimmten Bedingungen, wie einer Kombination mit Dachbegrünung, kann dieser Anteil reduziert sein.
  • Alternativen zur Photovoltaik: Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden, sofern sie die geforderte Mindestleistung erbringt
  • Ausnahmen: Sollte die Installation einer Solaranlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann eine Befreiung von der Pflicht beantragt werden.

Nachweisführung

  • Dokumentation: Der Nachweis über die Erfüllung der PV-Pflicht muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Hierfür genügt die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Zuständige Behörden: Die unteren Baurechtsbehörden überwachen die Einhaltung der PV-Pflicht und sind Ansprechpartner für Nachweise, Befreiungsanträge und weitere Informationen.

Weiterführende Informationen

Für eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung der Photovoltaikpflicht hat das Umweltministerium Baden-Württemberg einen Praxisleitfaden veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand bis März 2025 widerspiegeln. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauvorhabens über aktuelle gesetzliche Vorgaben zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

Fassade Fenster

Fenstertausch: Förderung und Ablauf

Der Austausch alter Fenster kann die Energieeffizienz Ihres Hauses erheblich verbessern und wird daher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Seit dem 7. August 2024 beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. (= individueller Sanierungsfahrplan)

Ablauf der Förderung

  1. Energieberater beauftragen

    Vor Beginn der Maßnahme ist es erforderlich, einen zertifizierten Energieberater oder Energieeffizienzexperten aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes hinzuzuziehen. Dieser erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB), die für den Förderantrag notwendig ist.

  2. Angebot einholen und Vertrag abschließen

    Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen ein detailliertes Angebot für den Fensteraustausch erstellen. Der anschließende Vertragsabschluss sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die die Förderzusage des BAFA berücksichtigt.

  3. Förderantrag stellen

    Mit der vom Energieberater erhaltenen TPB-ID können Sie oder der Energieberater den Förderantrag online über das BAFA-Portal einreichen.

  4. Durchführung der Maßnahme

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die vereinbarten Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden.

  1. Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieberater einen Technischen Projektnachweis (TPN). Mit der TPN-ID und den Rechnungen wird der Verwendungsnachweis im BAFA-Portal eingereicht, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.

Rolle des Energieberaters

Der Energieberater spielt eine zentrale Rolle im gesamten Förderprozess. Seine Aufgaben umfassen:

  • Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB): Dokumentation der geplanten Maßnahmen und Sicherstellung, dass diese den Förderkriterien entsprechen. Was ist das genau?
  • Begleitung der Umsetzung: Überwachung der fachgerechten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.
  • Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN): Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung als Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel.
    Was ist das genau?

Bitte beachten Sie, dass die Einbindung eines Energieberaters für die Inanspruchnahme der BAFA-Förderung zwingend erforderlich ist. Die Kosten für den Energieberater können ebenfalls förderfähig sein.

Für weitere Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des BAFA.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, bei einer Erneuerung der zentralen Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Regelung gilt seit der Novellierung des Gesetzes im Juli 2015.

Haben Sie Fragen zum EWärmeG oder benötigen Sie einen Sanierungsfahrplan? Kontaktieren Sie mich, ich unterstütze Sie gerne.

Lebenszyklusanalyse

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau nach den Vorgaben der KFW? kein Problem….

Um die Förderbedingungen der Programme für den Klimafreundlichen Neubau der KFW (Kredit Nr. 297 und 298) in Anspruch zu nehmen, sind einige Themen zu beachten:

  • es muss sich um einen Neubau oder Erstkauf handeln,
  • das Haus muss die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen,
  •  darf in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • darf nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt werden.

Diese Anforderungen bestätigt ich als Experte für Energie­effizienz für Sie gerne.

Wollen Sie zusätzlich noch das Qualitätssiegel QNG benötigen Sie noch das entsprechende Nachhaltigkeitszertifikat „QNG Plus oder Premium“.

Die für diese Förderprogramme notwendige Lebenszyklusanalyse (LCA)  erstelle ich ebenfalls für Sie.

Sie planen den Bau eines klimafreundlichen Neubaus? Ich unterstütze Sie gerne. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Kaminofen

Richtig Heizen mit Holz

Um einen Kaminofen effizient zu heizen und die Feinstaubemissionen zu minimieren, ist es wichtig, auf die richtige Handhabung und Auswahl der Brennmaterialien zu achten. Hier sind die besten Tipps für „Richtig Heizen mit Holz“

Den richtigen Brennstoff wählen

Trockenes Holz verwenden

  • Der Feuchtigkeitsgehalt sollte unter 20 % liegen. Frisch geschlagenes Holz muss mindestens 2 Jahre an einem luftigen, regengeschützten Ort getrocknet werden.
  • Verwenden Sie ein Holzfeuchtigkeitsmessgerät, um sicherzugehen.

Geeignete Holzarten

  • Hartholz (z. B. Buche, Eiche) brennt länger und gleichmäßiger.
  • Weichholz (z. B. Fichte, Kiefer) eignet sich gut zum Anzünden, brennt aber schneller ab.

Keine Abfälle oder beschichtetes Holz

  • Vermeiden Sie lackiertes, imprägniertes oder verleimtes Holz sowie Papier mit Farbe oder Beschichtung. Diese Materialien erzeugen Schadstoffe und sind gesundheitsschädlich.

Die richtige Anzündmethode

Von oben anzünden („Top-Down-Methode“)

  • Legen Sie die größeren Holzscheite unten in den Kamin.
  • Darauf kommen kleinere Scheite und ganz oben Anzündholz sowie natürliche Anzünder (z. B. Holzwolle mit Wachs).
  • Zünden Sie das Anzündholz oben an. Dadurch verbrennen die Gase aus dem Holz effizienter, und die Feinstaubemissionen werden reduziert

Diese Methode erzeugt eine gleichmäßige und saubere Verbrennung.

Für optimale Luftzufuhr sorgen

  • Ausreichend Sauerstoff bereitstellen
  • Öffnen Sie die Luftzufuhr vollständig, besonders beim Anzünden. Eine unvollständige Verbrennung (durch Sauerstoffmangel) führt zu vermehrtem Feinstaub.
  • Luftzufuhr nachjustieren
  • Nach dem Anbrennen können Sie die Luftzufuhr schrittweise reduzieren, aber niemals komplett schließen, solange noch Flammen zu sehen sind.

Regelmäßige Wartung

  • Ofen reinigen: Entfernen Sie regelmäßig Asche und Ruß aus dem Brennraum und den Luftwegen.
  • Schornsteinfeger kontrollieren lassen:  Eine saubere und intakte Anlage verbessert die Verbrennung und reduziert Emissionen.

Richtig nachlegen

  • Nur nachlegen, wenn das Holz vollständig abgebrannt ist
  • Warten Sie, bis nur noch Glut vorhanden ist, bevor Sie neues Holz hinzufügen.
  • Kleine Mengen Holz auflegen
  • Große Mengen Holz reduzieren die Verbrennungstemperatur und erhöhen den Feinstaubausstoß.

Moderne Technik nutzen

  • Effiziente Kaminöfen verwenden, moderne Geräte mit hoher Energieeffizienz und Feinstaubfiltern emittieren deutlich weniger Schadstoffe.
  • Falls möglich, lassen Sie einen alten Ofen durch ein modernes Modell ersetzen.

Zusätzliche Tipps zur Feinstaubreduzierung

  • Verbrennungsprozess beobachten: Der Rauch aus dem Schornstein sollte nahezu unsichtbar sein. Schwarzer oder dichter Rauch deutet auf eine unvollständige Verbrennung hin.
  • Umweltzeichen beachten: Kaufen Sie zertifiziertes Holz (z. B. FSC) und achten Sie auf Geräte mit dem Blauen Engel oder anderen Umweltzertifikaten.

Durch die Kombination dieser Maßnahmen erreichen Sie eine effiziente und saubere Verbrennung mit minimalen Emissionen. Richtig Heizen mit Holz ist nicht schwierig.

Gastherme

Fristen Wohnungseigentümer bis Ende 2024 für Gasheizungen

Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.

Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.

Was ist zu tun?

Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Art der Heizung
  • Alter
  • Funktionstüchtigkeit
  • Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).

Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer

Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:

  •  Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
  • eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.

Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

Benötigen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir…

Gasetagenheizung

Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften

Heizungstausch: Was Sie bei Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften beachten sollten

Klimafreundliche Heizungen in Mehrfamilienhäusern: Wichtige Infos für Eigentümer:innen und WEGs

Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sollten frühzeitig den klimafreundlichen Heizungstausch planen und Fördermöglichkeiten nutzen. Besonders WEGs müssen abstimmen, da Heizungsanlagen oft Gemeinschaftseigentum sind. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt ab 2024 neue Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien; es gibt Übergangsfristen bis 2026/2028.

Handlung bei Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften

Bei einem Ausfall gelten folgende Regeln:

  • Bis Mitte 2026/2028 kann eine defekte Heizung durch eine neue oder gebrauchte ersetzt werden; neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Ab Mitte 2026/2028 besteht eine fünfjährige Entscheidungsfrist für zentrale oder dezentrale Heizungsarten.

WEGs: Informationen sammeln und entscheiden

WEGs müssen bis Ende 2024 alle Heizungsdaten sammeln und bis Mitte 2025 allen Eigentümer:innen bereitstellen. Fällt nach der Wärmeplanung eine Heizung aus, entscheidet die WEG innerhalb von fünf Jahren über die künftige Heizungsart. Die Umsetzung der gewählten Lösung wird regelmäßig überprüft.

Empfehlung

WEGs und Eigentümer:innen sollten frühzeitig über die besten Heizungsoptionen beraten, um ihre Immobilien klimafreundlich und zukunftssicher zu beheizen.

Weitere Informationen finden sie hier oder lassen Sie sich gerne beraten und kontaktieren Sie mich.

Wärmepumpe

Woche der Wärmepumpe: informieren Sie sich

In der Woche vom 04.11. bis 10.11.2024 findet die Woche der Wärmepumpe statt. Informieren Sie sich über dieses spannende Entwicklung in der Heizungstechnik.

https://www.wochederwaermepumpe.de/

Die Veranstaltungen finden deutschlandweit statt. Auf der Webseite finden Sie ausführliche Informationen zu den Veranstaltungen und viele Informationen um die Wärmepumpe und zum Heizungstausch.

Sie wünschen eine persönliche Beratung rund um das Thema Heizung und Heizungstausch? Fragen Sie mich gerne an. Ich unterstütze Sie bei Ihren Ideen und Planungen.

Warum ist eine Beratung beim Hauskauf sinnvoll?

Kaufen Sie nicht die Katze im Sack

Es gibt viele Gründe, warum es sinnvoll ist, sich beim Kauf einer gebrauchten Immobile von einem Fachmann beraten zu lassen. Hier finden Sie einige der Gründe

1. Erkennen von Baumängeln

Ein Bauingenieur hat das nötige Wissen, um Baumängel zu identifizieren, die für Laien oft schwer zu erkennen sind. Dies können strukturelle Probleme sein, wie Risse im Mauerwerk, Setzungsrisse, Mängel in der Statik oder unzureichende Fundamentarbeiten. Durch seine Expertise kann er beurteilen, ob diese Mängel oberflächlich oder schwerwiegend sind und welche Konsequenzen sie langfristig haben könnten.

2. Beurteilung der Bausubstanz

Der Ingenieur kann den Zustand der Bausubstanz einschätzen, insbesondere in Bezug auf das Alter des Gebäudes, verwendete Baumaterialien und die Bauweise. Er erkennt, ob Materialien veraltet, verschlissen oder falsch verbaut wurden, was zu zukünftigen Reparaturen führen kann. Dies ist besonders bei älteren Immobilien wichtig, wo versteckte Mängel eine Herausforderung darstellen können.

3. Feuchtigkeit und Schimmel

Feuchtigkeitsprobleme gehören zu den häufigsten Mängeln bei Immobilien. Ein Bauingenieur kann prüfen, ob das Gebäude gegen Feuchtigkeit ausreichend abgedichtet ist, ob es Probleme mit Wasser im Keller oder an den Wänden gibt und ob Schimmelgefahr besteht. Die Ursachen von Feuchtigkeitsschäden (z. B. undichte Dächer, unzureichende Isolierung oder kaputte Drainagen) können komplex sein, und ein Ingenieur kann fundierte Lösungen vorschlagen.

4. Bewertung der Gebäudetechnik

Neben der Bausubstanz bewertet der Ingenieur auch den Zustand der Haustechnik, wie Heizung, Sanitäranlagen und Elektrik. Er kann beurteilen, ob diese Komponenten den aktuellen Standards entsprechen oder ob eine baldige Erneuerung erforderlich ist. Dies hilft dem Käufer, den Sanierungsbedarf besser einzuschätzen.

5. Kostenabschätzung für Reparaturen

Ein Bauingenieur kann nicht nur Mängel erkennen, sondern auch eine realistische Kostenabschätzung für die Beseitigung dieser Schäden liefern. Er kann den Käufer über die zu erwartenden Sanierungskosten informieren und dazu beitragen, dass diese bereits in die Verhandlungen über den Kaufpreis einfließen.

6. Zukunftssicherheit und Nachhaltigkeit

Ein Ingenieur für Bauwerke kann auch Hinweise darauf geben, wie nachhaltig ein Gebäude ist und welche Maßnahmen für die Zukunft wichtig sein könnten, etwa in Bezug auf Energieeffizienz oder zukünftige Sanierungen. Dies ist entscheidend, um abzuschätzen, ob das Gebäude langfristig wertstabil bleibt oder mit höheren Kosten für Instandhaltungen zu rechnen ist.

7. Prävention teurer Folgekosten

Die Expertise eines Bauingenieurs verhindert, dass Käufer teure Folgekosten übersehen. Beispielsweise kann ein kleiner Riss auf eine tiefere strukturelle Schwäche hinweisen, die in den nächsten Jahren zu erheblichen Reparaturen führt. Durch eine gründliche Untersuchung vor dem Kauf können solche Risiken vermieden werden.

8. Verhandlungsbasis

Wenn der Ingenieur Schäden oder Mängel feststellt, kann der Käufer dies als Verhandlungsbasis nutzen, um den Kaufpreis zu senken oder zu verlangen, dass der Verkäufer die Mängel vor dem Kauf behebt. Seine Expertise gibt dem Käufer hier eine starke Position.

Die Beratung durch einen Bauingenieur gibt Sicherheit und hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. So lassen sich unvorhergesehene Kosten und Risiken beim Hauskauf minimieren.

Planen Sie den Kauf einer Immobilie? Zögern Sie nicht! Rufen Sie an!