Ab sofort spielen die Spieler der A-Mannschaft der HSG-Leinfelden-Echterdingen in neuen Trikots. Ich freue mich der neue Sponsor zu sein.
Autoren-Archiv: Carsten Willmann
Die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan hat sich geändert
Die Förderbedingungen wurden mit dem 07.08.2024 geändert:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Information finden Sie hier
EnergieEffizienzExperte
Als Energieeffizienzexperte optimiere ich den Energieverbrauch in Wohngebäuden. Durch detaillierte Energieaudits identifiziere ich Einsparpotenziale und entwickle maßgeschneiderte Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz. Mit innovativen technischen Lösungen und effizientem Projektmanagement helfe ich Ihnen, Kosten zu senken und Nachhaltigkeit zu fördern. Setzen Sie auf meine Expertise für eine energieeffiziente Zukunft und nachhaltigen Erfolg!
Sie finden mich hier in der Liste der EnergieEffizienzExperten.
Photovoltaikpflicht auf Wohngebäuden in Baden-Württemberg
Ab dem 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.
Informationen finden Sie hier. Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie. Rufen Sie an.
Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz
Faktencheck: Hitze
Im Jahr 2023 gab es gemittelt über die Fläche Deutschlands etwa 11,5 Heiße Tage, an denen Temperaturen von 30 °C oder mehr gemessen wurden.
Besonders hoch war die Belastung durch Hitze neben 2022 in den Jahren 2003, 2015 und 2018: In diesen Jahren gab es in Deutschland gemittelt zwischen 18 und 20 Heiße Tage. Nach Anzahl der Heißen Tage wurden die zehn wärmsten Jahre alle seit 1994 registriert. Zwar schwanken die Jahreswerte dieses Indikators stark, insgesamt ist der Trend seit Beginn der Aufzeichnungen aber deutlich steigend.
Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl Heißer Tage zu rechnen ist.
(Quelle Umweltbundesamt)
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz ist wichtig und wird immer wichtiger, um Wohnräume ohne Klimaanlage kühl zu halten. Dies ist nachhaltig, spart Energie und erhöht den Wohnkomfort. Aus diesem Grund beinhaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Förderungen für sommerlichen Wärmeschutz. Für außenliegenden Sonnenschutz, wie Rollläden, Fensterläden und Außenjalousien, gibt es Zuschüsse vom BAFA sowie Förderkredite der KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung.
BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz
Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, der sogenannte iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.
Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden. Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
KfW Kredite
Auch die KfW bietet verschiedene Möglichkeiten, den sommerlichen Wärmeschutz zu fördern. Hierzu berate ich Sie gerne.
Steuerbonus
Wer den Sonnenschutz selbst finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Diese Steuervergünstigung ist besonders lohnenswert für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre und kann, abhängig von der Steuerschuld, bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der KfW- und BAFA-Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bestätigt werden. Ein Energieberater ist hierbei nicht erforderlich.
Eigentümer können die Förderung oder den Steuerbonus nutzen; eine Kombination ist nicht möglich.
Sie haben Fragen und überlegen einen Sonnenschutz zu installieren? Sprechen Sie mich gerne an.
Energetische Sanierung nach Hochwasser
Sie sind vom Hochwasser betroffen und müssen Ihr Haus sanieren? Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 20204) müssen Sie ab einem Sanierungsumfang von mehr als 10% einzelner Bauteile auch eine energetische Sanierung bzw. Ertüchtigung durchführen. Grundlage für Förderungen der BAFA oder Kredite der KFW ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) Wenn Sie von Hochwasser betroffen sind und die Schäden durch einen Versicherer reguliert werden, ist die erforderliche und auch sinnvolle energetische Ertüchtigung unbedingt mit dem Versicherer abzuklären. Ich berate Sie gerne bei den erforderlichen Schritten zur Förderung, dem ISFP, bei der Planung und der Umsetzung.
Heizungsförderung nun auch für weitere Antragstellergruppen möglich
Ab sofort sind nicht nur Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind, antragsberechtigt, sondern auch Privatpersonen, die Eigentümer bestehender Mehrfamilienhäuser (mit mehr als einer Wohneinheit) sind. Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland Anträge stellen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite der KFW zur Heizungsförderung. Oder Sie lassen sich von mir beraten. Für die Beantragung ist es sinnvoll einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen.
Folgende Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) werden gefördert:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Förderung BAFA)
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Überblick im Förder-Dschungel
Sie wollen was für den Klimaschutz tun und Ihr Haus sanieren, eine Wärmepumpe installieren oder sich auch einfach mal nur informieren. Und dann entdecken Sie den Förderdschungel….. Einen guten Überblick finden Sie hier https://www.foerderradar.de/.
Hier finden Sie einen guten Überblick zu regionalen und überregionalen Förderungen. Und wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne. Ich unterstütze Sie im Dschungel.
Mehr Strom aus erneuerbaren Energien
Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien an der Netzlast 55,0 Prozent, im Vergleich zu 48,42 Prozent im Jahr 2022. Hauptverantwortlich dafür waren Windkraftanlagen, insbesondere an Land, die zusammen einen Anteil von 31,1 Prozent ausmachten. Photovoltaik trug 12,1 Prozent bei, während Biomasse 8,4 Prozent ausmachte. Die restlichen 3,4 Prozent stammten aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen.
Quelle Bundesnetzagentur
Gasnetz wird reduziert
2045 müssen die Gebäude klimaneutral sein, so sieht es das Gesetz vor und aufgrund er aktuellen Entwicklungen des Klimas, scheint dies auch sinnvoll. Aus diesem Grund wird das Gasnetz zukünftig deutlich reduziert bzw. zurück gebaut werden. Deutschland wird mit ca. 810.000 Gigawattstunden Erdgas versorgt. Ca. 19,6 Millionen davon entfallen auf Wohnungen und Wohnhäuser, das ist ca. ein Drittel des Gasbedarfs. Aufgrund des Umbaus der Wärmerzeuger (meist zur Wärmepumpe) werden immer weniger Verbraucher Gas abnehmen. Damit müssen die Gasversorger immer weniger Kunden versorgen, wodurch die Netzkosten für den einzelnen Kunden steigen. Der Betrieb des Netzes wird für die Betreiber immer unwirtschaftlicher bzw. Müssen immer weniger Kunden den Betrieb finanzieren, was zu deutlich steigenden Preisen führen wird. Es gibt Schätzungen das ca. 80 bis 90 % der Gasinfrastruktur bis 2045 abgebaut wird. (Quelle Focus). Lediglich Betriebe, die ihre Energie nicht anders erzeugen können werden noch versorgt werden (können).
Macht es überhaupt noch Sinn in eine Gasheizung zu investieren? Der Verbraucher sollte sich gut überlegen, ob sich die Investition in diese Technik noch rentiert, da nicht absehbar ist, wann welche Gasnetze reduziert werden. Die Netzbetreiber müssen einen sogenannten Netzstillegungsplan vorlegen, dieser soll eine Grundversorgung der Verbraucher sicherstellen. Eine Neuanschaffung sollte gut überlegt werden, zumal nicht klar ist, wie eine evtl. Förderung in 5-20 Jahren aussehen wird.
Um das Thema einschätzen zu können und auch die möglichen Alternativen zu kennen, ist eine Beratung eines Energieeffizienzexperten unabdingbar. Lassen Sie sich jetzt beraten und lernen Sie Ihre Optionen kennen.