Der Austausch alter Fenster kann die Energieeffizienz Ihres Hauses erheblich verbessern und wird daher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Seit dem 7. August 2024 beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. (= individueller Sanierungsfahrplan)
Ablauf der Förderung
Energieberater beauftragen
Vor Beginn der Maßnahme ist es erforderlich, einen zertifizierten Energieberater oder Energieeffizienzexperten aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes hinzuzuziehen. Dieser erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB), die für den Förderantrag notwendig ist.
Angebot einholen und Vertrag abschließen
Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen ein detailliertes Angebot für den Fensteraustausch erstellen. Der anschließende Vertragsabschluss sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die die Förderzusage des BAFA berücksichtigt.
Förderantrag stellen
Mit der vom Energieberater erhaltenen TPB-ID können Sie oder der Energieberater den Förderantrag online über das BAFA-Portal einreichen.
Durchführung der Maßnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die vereinbarten Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieberater einen Technischen Projektnachweis (TPN). Mit der TPN-ID und den Rechnungen wird der Verwendungsnachweis im BAFA-Portal eingereicht, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.
Rolle des Energieberaters
Der Energieberater spielt eine zentrale Rolle im gesamten Förderprozess. Seine Aufgaben umfassen:
- Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB): Dokumentation der geplanten Maßnahmen und Sicherstellung, dass diese den Förderkriterien entsprechen. Was ist das genau?
- Begleitung der Umsetzung: Überwachung der fachgerechten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.
- Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN): Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung als Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel.
Was ist das genau?
Bitte beachten Sie, dass die Einbindung eines Energieberaters für die Inanspruchnahme der BAFA-Förderung zwingend erforderlich ist. Die Kosten für den Energieberater können ebenfalls förderfähig sein.
Für weitere Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des BAFA.