Fassadensanierung

Fassadensanierung

Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?

Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
  2. Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
  3. Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
  4. Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
  6. Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.

Was gibt es zu beachten?

Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)

Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:

1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:

  • Maximaler U-Wert nach Sanierung:
    ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).

Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.

2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:

  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):

  • Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.

4. Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
  • Förderquote (Stand 2024):
    • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
    • +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.

Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:

KriteriumAnforderung
Max. U-Wert nach Sanierung0,20 W/(m²·K)
FachunternehmerPflicht
Energieeffizienz-ExpertePflicht
Förderung15–20 % Zuschuss
FörderungsvoraussetzungInvestitionskosten mind. 2.000 €

 

Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:

1. Beispielrechnung Förderung

Annahmen:

  • Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
  • Fläche: 150 m²
  • Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €

Fördersätze:

2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dämmstoff (WLG)*Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)]Erforderliche Dämmstärke (ca.)
EPS (Styropor) WLG 0320,032ca. 14–16 cm
Mineralwolle WLG 0350,035ca. 16–18 cm
Holzfaser WLG 0400,040ca. 18–20 cm
Hanf oder Zellulose0,038–0,040ca. 18–20 cm
PUR-Hartschaum WLG 0280,028ca. 12–14 cm

*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Hinweise:

  • Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
  • Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.