Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?
Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:
- Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
- Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
- Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
- Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
- Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
- Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.
Was gibt es zu beachten?
Welchen U-Wert fordert das GEG?
Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)
Anforderungen für Förderungen nach dem BEG EM
Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:
1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:
- Maximaler U-Wert nach Sanierung:
≤ 0,20 W/(m²·K)
Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).
Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.
2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:
- Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):
- Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.
4. Weitere Fördervoraussetzungen:
- Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
- Förderquote (Stand 2024):
- 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
- +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.
Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:
Kriterium | Anforderung |
Max. U-Wert nach Sanierung | 0,20 W/(m²·K) |
Fachunternehmer | Pflicht |
Energieeffizienz-Experte | Pflicht |
Förderung | 15–20 % Zuschuss |
Förderungsvoraussetzung | Investitionskosten mind. 2.000 € |
Was sind übliche Dämmstoffstärken?
Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:
1. Beispielrechnung Förderung
Annahmen:
- Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
- Fläche: 150 m²
- Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €
Fördersätze:
- 15 % Basisförderung: 30.000 € × 15 % = 4.500 € Zuschuss
- +5 % iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan): 30.000 € × 5 % = 1.500 € zusätzlich
- Gesamtförderung: bis zu 6.000 €
2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)
Dämmstoff (WLG)* | Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)] | Erforderliche Dämmstärke (ca.) |
EPS (Styropor) WLG 032 | 0,032 | ca. 14–16 cm |
Mineralwolle WLG 035 | 0,035 | ca. 16–18 cm |
Holzfaser WLG 040 | 0,040 | ca. 18–20 cm |
Hanf oder Zellulose | 0,038–0,040 | ca. 18–20 cm |
PUR-Hartschaum WLG 028 | 0,028 | ca. 12–14 cm |
*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.
Hinweise:
- Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
- Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.