Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen

Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen

Ab Mai/Sommer 2026 werden in Deutschland – basierend auf der EU‑Gebäuderichtlinie – neue, einheitliche Energieausweise eingeführt. Die Änderungen betreffen Millionen Eigentümer und bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten mit sich.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Einheitliche Skala A–G

Die bisherigen Klassen A+ bis H verschwinden. Künftig gilt EU‑weit eine klare Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 % der Gebäude).

Alte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit

Alle Ausweise mit der alten Skala müssen erneuert werden, sobald Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder eine größere Sanierung ansteht.

Neue Pflichtangaben

Energieausweise müssen künftig konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch.

Erweiterte Vorlagepflicht

Neu ist: Der Ausweis wird auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Pflicht.

Bußgelder bis 10.000 €

Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert hohe Strafen.

Wer braucht den neuen Energieausweis?

Pflicht für alle, die eine Immobilie:

  • verkaufen
  • vermieten
  • verpachten
  • nach einer Sanierung neu bewerten lassen

Keine Pflicht für selbst bewohnte Immobilien ohne geplanten Nutzerwechsel.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Viele bestehende Ausweise bleiben zwar bis zum Ablaufdatum gültig, aber bei jeder Transaktion oder Sanierung wird ein neuer Ausweis nach EU‑Standard notwendig.

Wer frühzeitig plant, vermeidet Stress und Kosten.

Energieeffizienzklasse

EnergieeffizienzklasseEndenergie
[Kilowattstunden pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr]
A+≤ 30
A≤ 50
B≤ 75
C≤ 100
D≤ 130
E≤ 160
F≤ 200
G≤ 250
H> 250

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 10 (zu § 86)
Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Energieberatung

Energieberatung Aichtal

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Ich berate Sie in Aichtal und Umgebung.

Leistungen in Aichtal

Beratung in Aichtal

Ich berate Sie gerne umfassend bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie in Aichtal und Umgebung. Rufen Sie mich an.


„Hallo Herr Willmann, vielen Dank nochmal für Ihre Zeit und Expertise heute.

Freundliche Grüße
NK“

– NK

Energie sparen

Energieberatung

Energieberatung unabhängig und schnell

Eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnung .ä. sinnvoll verbessert werden kann und welche Energieffizienzhausklassen für Ihre Immobilie die richtige ist. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

 Warum Sie einen Energieberatung benötigen?

Leistungen Energieberatung

Gegenstand der Förderung

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung Energieberatung bzw. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information finden Sie hier.

Leistungen

Diese Leistungen biete ich rund um die Energieberatung an:

Energie sparen

Aufpassen bei aktuellen EnergieVERBRAUCHSausweisen

Beim Haus- oder Wohnungskauf hat man ein Anrecht auf die Vorlage eines Energieausweises. Meisten werden diese auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Man spricht von einem Energieverbrauchsausweis. Dies ist zulässig, aber aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens in den letzten Jahren evtl. nicht aussagekräftig. Während der Corona-Krise waren die Menschen oft zu Hause und die Energieverbräuche haben sich diesem Verhalten angepasst. Danach änderte sich das Heizverhalten bedingt durch die Energiekosten durch den Ukrainekrieg wieder.

Eine bessere Aussagekraft hat ein Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. Dieser Ausweis wird anhand der technischen Daten des Gebäudes ermittelt und erlaubt eine deutlich konkretere Aussage zum Energieverbrauch. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie gerne an.

Energieausweis

Sie erhalten ab sofort einen Energieausweis nach den aktuellen Vorgaben, die seit Mai 2026 vorgeschrieben sind.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Bitte beachten Sie das es evtl. Auch Sonderfälle gibt, die vom Beratungstool nicht erfasst werden. Ergebnisse ohne Gewähr. Fragen Sie gerne an, Ich berate Sie umfassend.

Was ist ein Energieausweis?

Wozu braucht man einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in erster Linie dazu gedacht, Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereitzustellen. Es gibt mehrere Gründe, warum ein Energieausweis erforderlich sein kann und wozu er benötigt wird:

Informierte Entscheidungen treffen: Potenzielle Käufer oder Mieter können mithilfe des Energieausweises den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einschätzen. Dies hilft ihnen, fundierte Entscheidungen über den Kauf oder die Anmietung eines Gebäudes zu treffen. Der Energieausweis ist nicht nur bei Neuvermietung zu erstellen, sondern auch bei Mietvertragsverlängerung vorzulegen.

Umweltschutz: Ein energieeffizientes Gebäude trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei, indem es den CO2-Ausstoß reduziert. Der Energieausweis ermöglicht es, Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch zu identifizieren und fördert somit den Umweltschutz.

Gesetzliche Anforderungen: In Deutschland ist es vorgeschrieben, einen Energieausweise beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes vorzuhalten. Diese Vorschriften dienen dazu, die Transparenz und den Schutz der Verbraucher zu erhöhen sowie den Energieverbrauch insgesamt zu senken.

Förderprogramme und Anreize: Es gibt finanzielle Anreize oder Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude. Der Energieausweis kann verwendet werden, um die Eignung eines Gebäudes für solche Programme zu bestimmen und potenzielle Einsparungen zu berechnen.

Interesse an einem Energieausweis?

Rufen Sie gerne an oder senden Sie mir eine Mail. Soll ich einen Verbrauchsausweis für Sie erstellen? Nutzen Sie gerne gleich die Checkliste. Hier erfahren Sie, welche Angaben ich benötige.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen:

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

Baujahr bis 1977Baujahr ab 1978Neubau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweis*Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
Ab 5 WohneinheitenVerbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis

* Ausnahme:
Für Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Für Nichtwohngebäude benötigen Sie immer einen Bedarfsausweis!

Wer erstellt einen Energieausweis?

Die Anforderungen an den Ersteller von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In der Regel erstellen Energieberater oder Energie-Effizienz-Experte die Ausweise.

Interesse an einem Energieausweis?

Rufen Sie gerne an oder senden Sie mir eine Mail. Soll ich einen Verbrauchsausweis für Sie erstellen? Nutzen Sie gerne gleich die Checkliste. Hier erfahren Sie, welche Angaben ich benötige.

Sie erhalten den Energieausweis mit gültiger DIBT-Registrierungsnummer.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er schafft Transparenz über die Energieeffizienz für Käufer und Mieter.

Es gibt zwei Arten:

  • Bedarfsausweis: Basierend auf dem theoretischen Energiebedarf des Gebäudes.
  • Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Eine durch die Kunden sehr häufig gestellte Frage nach dem Erhalt des Energieausweises betrifft die Gebäudenutzfläche (AN). Viele Kunden sind überrascht, weil sie eine andere Wohnfläche angegeben haben und fragen sich, woher der Wert der Gebäudenutzfläche stammt, da sie diesen nirgends eingetragen haben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gebäudenutzfläche und die Wohnfläche zwei unterschiedliche Angaben sind sind, die auf unterschiedlichen gesetzlichen bzw. normativen Grundlagen beruhen. Die Wohnfläche umfasst nur die tatsächlich bewohnten Zimmer, während die Gebäudenutzfläche auch Bereiche einschließt, die nicht direkt bewohnt werden, wie Flure und Treppenhäuser. Dazu zählen auch unbeheizte Nebenräume, die lediglich durch benachbarte Wohnräume indirekt beheizt werden.

Nein, ein Energieausweis wird immer nur für ein Gebäude ausgestellt. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, fragen Sie Ihren Hausverwalter ob es von dem Gebäude einen Energieausweis gibt.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig – außer es wurden umfassende energetische Sanierungen durchgeführt.

Ein Energieausweis enthält:

  • Den Energiekennwert (z. B. in kWh/m²a)
  • Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Angaben zum Gebäude
  • Empfehlungen zur energetischen Verbesserung

Nur qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder zertifizierte Energieberater.

 

  • Bedarfsausweis: Rechnet unabhängig vom Nutzerverhalten – objektiver.
  • Verbrauchsausweis: Nutzt tatsächliche Verbrauchsdaten – abhängig vom Nutzerverhalten.

Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €, wenn ein Energieausweis trotz Pflicht nicht vorgelegt oder in Anzeigen nicht angegeben wird.

 

•Denkmalgeschützte Gebäude

•Gebäude mit Nutzfläche unter 50 m²

•Ferienhäuser mit geringer Nutzung

Ja. In Inseraten müssen u. a. Energiekennwert, Energieeffizienzklasse, Art des Ausweises und Energieträger angegeben werden.

  • Nach 10 Jahren
  • Bei umfassenden energetischen Änderungen am Gebäude (z. B. neue Heizungsanlage)

Bei der Neuvermietung einer Wohnung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Ebenfalls muss auch bei der Verlängerung eines Mietvertrages ein Energieausweis vorgelegt werden.