Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen
Ab Mai/Sommer 2026 werden in Deutschland – basierend auf der EU‑Gebäuderichtlinie – neue, einheitliche Energieausweise eingeführt. Die Änderungen betreffen Millionen Eigentümer und bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Einheitliche Skala A–G
Die bisherigen Klassen A+ bis H verschwinden. Künftig gilt EU‑weit eine klare Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 % der Gebäude).
Alte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit
Alle Ausweise mit der alten Skala müssen erneuert werden, sobald Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder eine größere Sanierung ansteht.
Neue Pflichtangaben
Energieausweise müssen künftig konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch.
Erweiterte Vorlagepflicht
Neu ist: Der Ausweis wird auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Pflicht.
Bußgelder bis 10.000 €
Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert hohe Strafen.
Wer braucht den neuen Energieausweis?
Pflicht für alle, die eine Immobilie:
verkaufen
vermieten
verpachten
nach einer Sanierung neu bewerten lassen
Keine Pflicht für selbst bewohnte Immobilien ohne geplanten Nutzerwechsel.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Viele bestehende Ausweise bleiben zwar bis zum Ablaufdatum gültig, aber bei jeder Transaktion oder Sanierung wird ein neuer Ausweis nach EU‑Standard notwendig.
Wer frühzeitig plant, vermeidet Stress und Kosten.
Sie benötigen kurzfristig eine Beratung?
Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie bei Ihren Fragen rund um das Thema energetische Sanierung!
Endenergie [Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr]
A+
≤ 30
A
≤ 50
B
≤ 75
C
≤ 100
D
≤ 130
E
≤ 160
F
≤ 200
G
≤ 250
H
> 250
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Anlage 10 (zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Ich berate Sie in Aichtal und Umgebung.
Eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnung .ä. sinnvoll verbessert werden kann und welche Energieffizienzhausklassen für Ihre Immobilie die richtige ist. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Warum Sie einen Energieberatung benötigen?
Unterstützung bei der Beantragung von Fördermittel
Eine fundierte Energieberatung kann sich für Sie lohnen. Ich informiere Sie zu Fördermitteln und helfe Ihnen bei der Beantragung der Mittel.
Energiekosten senken, Geld sparen
Ich unterstütze Sie bei der Reduzierung Ihres Energieverbrauchs: Gemeinsam erarbeiten wir die Potentiale die Sie heben möchten: Einbau von moderner Heizungstechnik, neue Wärmedämmung, besser Fenster oder die Nutzung von erneuerbaren Energien. Ich unterstütze Sie dabei.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Eine Reduzierung des Energieverbrauchs trägt unmittelbar zum Klimaschutz bei. Ressourcen werden geschont. Nebenbei sparen Sie auch noch Geld durch die entstehende Reduzierung der Verbrauchskosten.
Beim Haus- oder Wohnungskauf hat man ein Anrecht auf die Vorlage eines Energieausweises. Meisten werden diese auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Man spricht von einem Energieverbrauchsausweis. Dies ist zulässig, aber aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens in den letzten Jahren evtl. nicht aussagekräftig. Während der Corona-Krise waren die Menschen oft zu Hause und die Energieverbräuche haben sich diesem Verhalten angepasst. Danach änderte sich das Heizverhalten bedingt durch die Energiekosten durch den Ukrainekrieg wieder.
Eine bessere Aussagekraft hat ein Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. Dieser Ausweis wird anhand der technischen Daten des Gebäudes ermittelt und erlaubt eine deutlich konkretere Aussage zum Energieverbrauch. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Sie erhalten ab sofort einen Energieausweis nach den aktuellen Vorgaben, die seit Mai 2026 vorgeschrieben sind.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Bitte beachten Sie das es evtl. Auch Sonderfälle gibt, die vom Beratungstool nicht erfasst werden. Ergebnisse ohne Gewähr. Fragen Sie gerne an, Ich berate Sie umfassend.
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er enthält Daten über den Energieverbrauch und die energetische Qualität eines Gebäudes, oft in Form einer Skala von A bis G, wobei A für sehr effizient und G für sehr ineffizient steht. Der Zweck eines Energieausweises ist es, potenziellen Käufern oder Mietern eines Gebäudes eine Vorstellung von den zu erwartenden Energiekosten zu geben und ihnen dabei zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. In einigen Ländern ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes vorgelegt werden.
Wozu braucht man einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist in erster Linie dazu gedacht, Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereitzustellen. Es gibt mehrere Gründe, warum ein Energieausweis erforderlich sein kann und wozu er benötigt wird:
Informierte Entscheidungen treffen: Potenzielle Käufer oder Mieter können mithilfe des Energieausweises den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einschätzen. Dies hilft ihnen, fundierte Entscheidungen über den Kauf oder die Anmietung eines Gebäudes zu treffen. Der Energieausweis ist nicht nur bei Neuvermietung zu erstellen, sondern auch bei Mietvertragsverlängerung vorzulegen.
Umweltschutz: Ein energieeffizientes Gebäude trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei, indem es den CO2-Ausstoß reduziert. Der Energieausweis ermöglicht es, Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch zu identifizieren und fördert somit den Umweltschutz.
Gesetzliche Anforderungen: In Deutschland ist es vorgeschrieben, einen Energieausweise beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes vorzuhalten. Diese Vorschriften dienen dazu, die Transparenz und den Schutz der Verbraucher zu erhöhen sowie den Energieverbrauch insgesamt zu senken.
Förderprogramme und Anreize: Es gibt finanzielle Anreize oder Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude. Der Energieausweis kann verwendet werden, um die Eignung eines Gebäudes für solche Programme zu bestimmen und potenzielle Einsparungen zu berechnen.
Insgesamt trägt der Energieausweis dazu bei, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, die Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieter zu erhöhen und Umweltschutzziele zu unterstützen.
Interesse an einem Energieausweis?
Rufen Sie gerne an oder senden Sie mir eine Mail. Soll ich einen Verbrauchsausweis für Sie erstellen? Nutzen Sie gerne gleich die Checkliste. Hier erfahren Sie, welche Angaben ich benötige.
„Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes“ und hilft Ihnen die Möglichkeit der Energieeinsparungen einzuschätzen!
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Diese Art von Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum, oft der letzten drei Jahre. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie tatsächlich für Heizung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und andere Zwecke verbraucht wurde. Der verbrauchsorientierte Energieausweis berücksichtigt somit das tatsächliche Nutzerverhalten und die Effizienz der verwendeten Heizungs- und Kühlsysteme. Er wird oft für bestehende Gebäude verwendet, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Diese Art von Energieausweis basiert auf einer Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes anhand seiner Bauweise, seiner Ausstattung und seiner technischen Eigenschaften. Es wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude benötigen würde, um einen bestimmten Standard an Komfort und Nutzung zu erreichen. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist oft genauer, da er unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten ist. Er wird oft für neuere Gebäude verwendet, bei denen keine genauen Verbrauchsdaten verfügbar sind.
Wann brauche ich welchen Energieausweis?
Baujahr bis 1977
Baujahr ab 1978
Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten
Bedarfsausweis*
Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten
Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
* Ausnahme: Für Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Für Nichtwohngebäude benötigen Sie immer einen Bedarfsausweis!
Wer erstellt einen Energieausweis?
Die Anforderungen an den Ersteller von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In der Regel erstellen Energieberater oder Energie-Effizienz-Experte die Ausweise.
Interesse an einem Energieausweis?
Rufen Sie gerne an oder senden Sie mir eine Mail. Soll ich einen Verbrauchsausweis für Sie erstellen? Nutzen Sie gerne gleich die Checkliste. Hier erfahren Sie, welche Angaben ich benötige.
Sie erhalten den Energieausweis mit gültiger DIBT-Registrierungsnummer.
Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt an, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt.
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er schafft Transparenz über die Energieeffizienz für Käufer und Mieter.
Eine durch die Kunden sehr häufig gestellte Frage nach dem Erhalt des Energieausweises betrifft die Gebäudenutzfläche (AN). Viele Kunden sind überrascht, weil sie eine andere Wohnfläche angegeben haben und fragen sich, woher der Wert der Gebäudenutzfläche stammt, da sie diesen nirgends eingetragen haben.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gebäudenutzfläche und die Wohnfläche zwei unterschiedliche Angaben sind sind, die auf unterschiedlichen gesetzlichen bzw. normativen Grundlagen beruhen. Die Wohnfläche umfasst nur die tatsächlich bewohnten Zimmer, während die Gebäudenutzfläche auch Bereiche einschließt, die nicht direkt bewohnt werden, wie Flure und Treppenhäuser. Dazu zählen auch unbeheizte Nebenräume, die lediglich durch benachbarte Wohnräume indirekt beheizt werden.
Nein, ein Energieausweis wird immer nur für ein Gebäude ausgestellt. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, fragen Sie Ihren Hausverwalter ob es von dem Gebäude einen Energieausweis gibt.
Bei der Neuvermietung einer Wohnung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Ebenfalls muss auch bei der Verlängerung eines Mietvertrages ein Energieausweis vorgelegt werden.