Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden‑Württemberg eine verpflichtende Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das bedeutet: Wer bei seinem bereits bestehenden Gebäude das Dach umfassend erneuert, muss mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten – alternativ kann eine Solarthermieanlage installiert werden.

Wann greift die Pflicht?

Die Regelung trifft zu, wenn …

  • eine zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 m² vorliegt,
  • die Dachfläche für Solarenergie geeignet ist (Neigung, Himmelsrichtung, Verschattung),
  • und eine fundamentale Erneuerung der Abdichtung oder Eindeckung des Daches erfolgt, auch bei Wiederverwendung von Materialien. Reparaturen nach Hagel oder Sturm zählen nicht dazu.

Geeignet sind Flächen:

  • ab 20° Neigung bis maximal 60°, ausgerichtet Richtung Süd, Ost oder West (Norddächer sind ausgeschlossen),
  • oder Flachdächer mit maximal 20° Neigung und mind. 20 m² Fläche .

Nicht betroffen sind kleinere Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (nach DIN 277) – diese gelten als ungeeignet für Solarnutzung.

Welche Technologien erfüllen die Pflicht?

  • Photovoltaik (PV‑Module) muss mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche abdecken.
  • Solarthermieanlagen können die Pflicht ebenfalls erfüllen, wobei 1 kW p an PV-Leistung etwa 5,5 m² Kollektorfläche entspricht.

Die Anlage muss nicht vom Eigentümer betrieben werden, die Verpachtung an Dritte oder ein Contracting-Modell ist möglich .

Ausnahmen bei Härtefällen

Bei folgenden Fällen kann eine Befreiung beantragt werden:

  • Technische Unmöglichkeit (z. B. statische Probleme, starke Verschattung),
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. wenn die Mehrkosten unrealistisch hoch sind),
  • Konflikte mit anderen Vorschriften (z. B. Denkmalschutz oder Bebauungspläne)

Der Befreiungsantrag ist spätestens zwei Monate vor Baustart einzureichen, Behörden entscheiden zeitnah – innerhalb eines Monats bei verfahrensfreien, ansonsten innerhalb von zwei Monaten.

Warum wurde die Pflicht eingeführt?

Rund 88 % des PV-Potenzials im Land sind noch ungenutzt. Die Pflicht soll helfen, dieses Potenzial zu heben und die regionale Solarstromerzeugung zu steigern, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch durch Freiflächenanlagen.

Wissensquellen & Unterstützung

Das Umweltministerium Baden‑Württemberg bietet einen umfangreichen Praxisleitfaden inklusive Berechnungs-Navigator, Nachweisführung und Mustervorlagen für Befreiungsanträge.

Zusätzlich helfen regionale Tools wie das Solarkataster BW bei der Potenzialbewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse.

Wer kann Sie beraten?

Als Energieberater bin ich Ihr erster Ansprechpartner für Dachsanierung und alle Fragen rund um die Photovoltaik. Melden Sie sich gerne. Ich freue mich auf eine erste (kostenlose) Beratung.

Kurzüberblick: Solarpflicht bei Dachsanierung in Baden‑Württemberg

  • Geltungsbeginn 1. Januar 2023
  • Betroffene Dachflächen ≥ 20 m², geeignet für Solarnutzung, nicht bei Nordneigung
  • Pflichtumfang: Mindestens 60 % der Fläche mit PV oder Solarthermie
  • Alternativen: Solarthermie, Verpachtung, Contracting
  • Ausnahmen möglich bei Technisch, wirtschaftlich, rechtlich begründbar
  • Ausnahmen beantragen bis 2 Monate vor Baubeginn

Fazit

Die Solar‑ bzw. Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen in Baden‑Württemberg ist eine verbindliche, aber flexible Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und betrifft alle Gebäude mit einer entsprechenden Dachfläche. Mit einem durchdachten Plan, Förderberatung und ggf. Energieberater lässt sich die Pflicht oft effizient umsetzen – und sorgt langfristig für Energieeinsparung und Klimaschutz.

Hilfreiche Quellen:

PV Anlage

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform

Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel. Ich erstelle für Sie die Nachweise und Bestätigungen EWärmeG.

Was ich für Sie erledige:

  • Rechtskonforme Nachweiserstellung gemäß § 3 EWärmeG – egal ob Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Ersatzmaßnahme wie Dämmung, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan BW oder KWK
  • Vor-Ort-Termine zur Datenerhebung und zur technischen Bewertung Ihrer Immobilie
    Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen
  • Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
  • Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme

Für wen ist der Nachweis Pflicht?

  • Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
  • Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
  • Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden

Hier finden Sie viele Informationen oder rufen Sie an und lassen Sie sich beraten.

Vermeiden Sie Bußgelder und setzen Sie auf Fachkompetenz!

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Tipp: Ich erstelle Ihnen für einen geringe Aufpreis auch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen können Sie auch für verschiedene Förderprogramme und Kredite einsetzen.

So erfüllen Sie das EWärmeG!

In Baden-Württemberg müssen bei Heizungstausch 15% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ könne Sie gleichwertige Maßnahmen durchführen. Hier eine Übersicht der Maßnahmen:

ErfüllungsoptionErfüllungsgraderfülltmit Sanierungsfahrplan
Solarthermie15 %ja
Holzzentralheizung15%ja
Wärmepumpe (JAZ >= 2,5)15%ja
Einzelraumfeuerungbis 15%*ja
Biogas10%teilweise15%
Biogenes Flüssiggas10%teilweise15%
Bioöl10%teilweise15%
Fernwärmeanschluss15%ja
Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW)15%ja
Photovoltaik15%ja
Dachdämmung5-15%**teilweise/ja15%
Fassadendämmungbis 15%teilweise/ja15%
Kellerdeckendämmung5-10%teilweise/ja15%
Wärmeschutz gesamtes Gebäudebis 15%***teilweise/ja15%
Sanierungsfahrplan5%teilweise

*je nach beheizter Fläche
** je nach Gebäudehöhe
***abhängig vom Standard

Die Optionen sind kombinierbar: D.h. Zusammen mit einem Sanierungsfahrplan erreichen Sie meist schon die erforderlichen 15% nach dem EWärmeG.

Energieberatung

Energieberatung Aichtal

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Ich berate Sie in Aichtal und Umgebung.

Leistungen in Aichtal

Beratung in Aichtal

Ich berate Sie gerne umfassend bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie in Aichtal und Umgebung. Rufen Sie mich an.


„Hallo Herr Willmann, vielen Dank nochmal für Ihre Zeit und Expertise heute.

Freundliche Grüße
NK“

– NK

Lebenszyklusanalyse

Lebenszyklusanalyse (LCA)

Nachhaltige Energieberatung & Lebenszyklusanalyse (LCA) – Ihre Zukunft beginnt hier

Als erfahrener Energieberater und Energieeffizienzexperte unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gebäude und Projekte energieeffizienter zu gestalten. Jetzt biete ich zusätzlich die Lebenszyklusanalyse bzw. Life Cycle Assessment (LCA) an – ein entscheidender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Schwerpunkt sind Wohnimmobilien.

Warum LCA?

Die Lebenszyklusanalyse bewertet die ökologischen Auswirkungen Ihrer Immobilie über ihren gesamten Lebenszyklus: von der Materialgewinnung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Mit LCA erkennen Sie, wo CO₂-Emissionen entstehen, und können fundierte Entscheidungen für nachhaltige Optimierungen treffen.

Meine Leistungen im Überblick

  • Ganzheitliche Energieberatung: Analyse des Energieverbrauchs und Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen.
  • Lebenszyklusanalyse (LCA): Umfassende Bewertung der Umweltwirkung Ihrer Projekte – transparent und normgerecht.
  • Nachhaltige Optimierung: Strategien zur Reduktion von Energieverbrauch und Umweltbelastungen.
  • Individuelle Beratung: Ich begleite Sie von der Planung bis zur Umsetzung, abgestimmt auf Ihre Ziele und Vorgaben.

Ihr Vorteil

Mit meiner Expertise verbinden Sie Effizienz und Nachhaltigkeit – ein Gewinn für die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Gemeinsam schaffen wir die Basis für klimafreundliche Gebäude und eine ressourcenschonende Zukunft.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Projekte nachhaltiger gestalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um mehr über meine Leistungen zu erfahren.

Fragen rund um das Thema Lebenszyklusanalyse (LCA)

Lebenszyklusanalyse (LCA)

LCA hilft, Umwelteinflüsse wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch und Ressourcenverschwendung transparent zu machen. So können fundierte Entscheidungen für nachhaltigere Projekte getroffen werden.

LCA ist für Bauherren, Architekten, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen relevant, die nachhaltige und ressourcenschonende Projekte realisieren möchten.

Für eine LCA werden Informationen über Materialien, Energieverbrauch, Produktionsprozesse, Transportwege, Nutzungsdauer und Entsorgungsmethoden benötigt.

Die Dauer hängt von der Komplexität des Projekts ab. Für ein durchschnittliches Gebäude dauert die Erstellung einer LCA in der Regel mehrere Wochen.

In einigen Fällen, wie bei der Zertifizierung von Gebäuden (z. B. DGNB, LEED, BREEAM), kann eine LCA erforderlich sein. Für private Projekte ist sie in der Regel freiwillig. Es gibt aber Fördermittelprogramme, bei denen eine LCA zwingend erforderlich ist.

Die Lebenszyklusanalyse wird nach internationalen Normen wie ISO 14040 und ISO 14044 durchgeführt. Für Gebäude gibt es zusätzlich branchenspezifische Leitlinien wie EN 15978.

Eine LCA hilft Ihnen, die Umweltauswirkungen zu minimieren, Energiekosten zu senken und eine Zertifizierung oder Förderung für nachhaltiges Bauen zu erhalten.

Die Kosten variieren je nach Umfang und Detailgrad der Analyse. Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot, das auf Ihr Projekt zugeschnitten ist.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich bespreche mit Ihnen die Details Ihres Projekts, erstelle ein Angebot und begleite Sie durch den gesamten Prozess.

Eine LCA ist nur für bestimmte Förderungen erforderlich, jedoch müssen Energieeffizienzexperten die Qualifikation für eine LCA haben, damit Sie in der Liste der Energieeffizienzexperten geführt werden können.

Photovoltaik

Photovoltaikpflicht auf Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Ab dem 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.

Informationen finden Sie hier. Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie. Rufen Sie an.

Energieberatung

Erstberatung Energie

Eine professionelle Begleitung bei der Sanierung Ihres Hauses ist unerlässlich, da jedes Gebäude individuelle Anforderungen hat. Angesichts der Vielzahl an Informationen können Hausbesitzer schnell den Überblick verlieren. Eine Erstberatung Energie bietet Orientierung, unterstützt bei der Planung der Sanierung, ermöglicht eine realistische Kosteneinschätzung und liefert wertvolle Einsparungstipps für Heizkosten. Die Erstberatung durch einen Energie-Fachberater ist ein idealer Ausgangspunkt für Ihr Sanierungsprojekt. Die Kosten sind überschaubar und Sie erhalten einen guten Überblick, welche Möglichkeiten Sie haben.

Leistungsumfang

Wir führen ein ausführliches und für Sie kostenloses Telefongespräch.

Ich erstelle Ihnen verbindliches Angebot.

Sie senden mir, sofern vorhanden, Baupläne, Baubeschreibungen oder andere relevante Unterlagen zu.

Wir treffen uns in Ihrem Gebäude und besprechen bis zu 2 Stunden Ihre Themen rund um das Energiesparen und die evtl. Fragestellungen.

Danach entscheiden Sie, wie wir weitermachen. Sie erhalten eine Rechnung.

Gerne erstelle ich Ihnen dann im Nachgang z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Windkraft

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien

Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien an der Netzlast 55,0 Prozent, im Vergleich zu 48,42 Prozent im Jahr 2022. Hauptverantwortlich dafür waren Windkraftanlagen, insbesondere an Land, die zusammen einen Anteil von 31,1 Prozent ausmachten. Photovoltaik trug 12,1 Prozent bei, während Biomasse 8,4 Prozent ausmachte. Die restlichen 3,4 Prozent stammten aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen.

 

Quelle Bundesnetzagentur

 

 

Energie sparen

Energieberatung

Energieberatung unabhängig und schnell

Eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnung .ä. sinnvoll verbessert werden kann und welche Energieffizienzhausklassen für Ihre Immobilie die richtige ist. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

 Warum Sie einen Energieberatung benötigen?

Leistungen Energieberatung

Gegenstand der Förderung

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung Energieberatung bzw. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information finden Sie hier.

Leistungen

Diese Leistungen biete ich rund um die Energieberatung an: