Worst-Performance-Building

Worst-Performance-Building

Hintergrund

  • Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt, dass die energetisch schlechtesten Gebäude (ca. die schlechtesten 15 % des Bestands) vorrangig saniert werden.
  • Deutschland setzt dies bei den Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) durch KfW und BAFA um.

Bedeutung im KfW-/BAFA-Kontext

Ein Worst Performance Building (WPB) ist dabei:

  • Ein Gebäude, das nachweislich zu den energetisch schlechtesten Gebäuden gehört.
  • Konkret: Ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, das eine sehr schlechte Energieeffizienzklasse (meist H oder G) im Energieausweis hat.
  • Es geht um den Endenergiebedarf oder Primärenergiebedarf – je nach Förderprogramm.

Fördervorteile

Für Worst Performance Buildings gibt es oft verbesserte Förderkonditionen, z. B.:

  • Erhöhter Tilgungszuschuss bei KfW-Krediten (z. B. KfW-Programm 261 für Effizienzhaus-Sanierung)
  • Zusätzliche Boni im Rahmen der BAFA-/KfW-BEG-Förderung (bis zu +10 % Förderung, wenn es sich nachweislich um ein WPB handelt)
  • Ziel: Sanierungsanreize schaffen, damit besonders ineffiziente Gebäude schneller modernisiert werden.

Beispiel

  • Ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1965 mit alter Ölheizung, ungedämmter Gebäudehülle, Einfachverglasung → Energieausweis Klasse H → gilt als Worst Performance Building → bei einer Sanierung auf Effizienzhaus-Standard gibt es höhere Förderzuschüsse.
Sanierungsfahrplan

individueller Sanierungsfahrplan

Ein iSFP steht für einen individuellen Sanierungsfahrplan in Dokument, das einen detaillierten Plan für die energetische Sanierung eines Gebäudes erstellt. Dieser Plan wird von einem Energieberater erstellt, der den Ist-Zustand des Hauses analysiert und eine Abfolge sinnvoller Maßnahmen vorschlägt, um Energie zu sparen und den Wert der Immobilie zu steigern. Der iSFP bietet einen Überblick über die Maßnahmen, deren Kosten und das Einsparpotenzial und berechtigt Hausbesitzer zu einer zusätzlichen staatlichen Förderung. 

Was leistet der iSFP?

  • Umfassende Analyse:Der Plan hält den aktuellen energetischen Zustand eines Gebäudes fest. 
 
  • Individuelle Empfehlungen:
    Er gibt auf das spezifische Gebäude zugeschnittene Maßnahmen vor, z.B. zur Dämmung oder Heizungsoptimierung. 
     
  • Schrittweise Vorgehensweise:
    Der iSFP zeigt die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge auf, oft mit einer Farbskala, die den Zeithorizont der Umsetzung (kurz-, mittel- oder langfristig) kennzeichnet. 
     
  • Kostenschätzung und Förderinformationen:
    Für jede Maßnahme werden voraussichtliche Kosten und die Höhe möglicher staatlicher Zuschüsse ausgewiesen. 
     
  • Steigerung des Immobilienwerts:
    Eine umfassende energetische Sanierung trägt dazu bei, den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern. 
     

Wie wird der iSFP erstellt?

  • Energieberater beauftragen:
    Ein zertifizierter Energieberater wird beauftragt, um den Zustand des Gebäudes zu erfassen. 
     
  • Analyse des Ist-Zustands:
    Der Berater dokumentiert die aktuelle Energieeffizienz der Heizungsanlage, der Dämmung und anderer Bauteile. 
     
  • Erstellung des Plans:
    Basierend auf dieser Analyse wird ein individueller Maßnahmenplan erarbeitet, der auf das Gebäude zugeschnitten ist. 
     

Was sind die Vorteile eines iSFP?

  • Förderbonus:
    Die Erstellung eines iSFP ist die Voraussetzung für den Erhalt eines zusätzlichen Förderbonus bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 
     
  • Systematisches Vorgehen:
    Hausbesitzer erhalten einen klaren Leitfaden für eine effektive und koordinierte energetische Sanierung. 
     
  • Kosten- und Zeitersparnis:
    Durch die richtige Reihenfolge der Maßnahmen können teure Doppelinvestitionen vermieden und Heizkosten nachhaltig gesenkt werden. 

Interesse an eine individuellen Sanierungsfahrplan? Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir.

Steuervorteile

Energetische Sanierung – Steuervorteile nutzen

Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann erhebliche Steuervorteile nutzen. Gefördert werden u. a. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Decken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Heizungsmodernisierung, Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen sowie digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Auch energetische Fachplanung und Baubegleitung durch zugelassene Energieberater sind steuerlich begünstigt. Voraussetzung: Das Gebäude ist mind. zehn Jahre alt, liegt in Deutschland oder der EU und wird eigengenutzt. Zudem muss eine Bescheinigung nach amtlichem BMF-Muster vom Fachunternehmen vorliegen; Barzahlungen sind ausgeschlossen. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 40.000 € und verteilt sich über drei Jahre: 7 % der Kosten (max. 14.000 €) in den ersten beiden Jahren, 6 % (max. 12.000 €) im dritten Jahr. Planungs- und Baubegleitkosten lassen sich direkt zu 50 % absetzen. Wichtig: Wurden bereits Zuschüsse oder Darlehen gewährt, entfällt die steuerliche Förderung. Vor Beginn empfiehlt sich fachlicher Steuer-Rat.

Dachsanierung

Eine Dachsanierung ist aus energetischer Sicht sinnvoll, weil das Dach eine der größten Schwachstellen eines Gebäudes in Bezug auf den Wärmeverlust darstellt. Hier sind die wichtigsten Gründe im Detail:

Reduzierung von Wärmeverlusten

  • Bis zu 30 % der Wärme eines Hauses können über ein ungedämmtes Dach entweichen.
  • Durch eine energetische Sanierung (z. B. Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke) wird dieser Wärmeverlust stark reduziert.

Senkung der Heizkosten

  • Weniger Wärmeverlust bedeutet, dass weniger Energie zum Heizen benötigt wird.
  • Das führt langfristig zu einer deutlichen Reduktion der Energiekosten.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

  • Die Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland schreibt energetische Mindeststandards vor, z. B. bei Sanierungen oder Eigentümerwechsel.
  • Wer sein Dach saniert, muss dabei meist bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) einhalten.

Steigerung des Wohnkomforts

  • Eine gute Dachdämmung schützt nicht nur im Winter vor Kälte, sondern auch im Sommer vor Hitze.
  • Dadurch wird das Raumklima stabiler und angenehmer.

Wertsteigerung der Immobilie

  • Ein energetisch saniertes Dach erhöht die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
  • Das kann den Marktwert und die Verkaufschancen erheblich steigern.

Nutzung staatlicher Förderungen

  • Für energetische Dachsanierungen gibt es Fördermittel und zinsgünstige Kredite (z. B. über die KfW oder BAFA).
  • Dadurch lassen sich die Investitionskosten deutlich reduzieren.

Kombination mit Photovoltaik möglich

  • Im Zuge der Dachsanierung lässt sich die Fläche für eine Photovoltaik-Anlage vorbereiten oder direkt nutzen.
  • So wird zusätzlich Strom selbst erzeugt, was die Energieeffizienz weiter verbessert.

Fazit:
Eine energetische Dachsanierung ist eine Investition, die sich langfristig ökologisch, ökonomisch und gesetzlich lohnt. Sie verbessert die Energieeffizienz, senkt die laufenden Kosten und steigert den Wert des Gebäudes.

Eine Dachsanierung wird durch die BAFA als BEG EM umfassend gefördert. Mehr dazu erfahren Sie hier…

Förderfähige Leistungen

Auszug aus der Liste der förderfähigen Leistungen:

  • Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest
  • Erneuerung der Dachlattung
  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
  • Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
  • Austausch von Dachziegeln und Abdichtungsarbeiten am Dach inklusive Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
  • Abdichtungsarbeiten bei Flachdächern mittels Schweißbahn etc.
  • Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
  • Dachausstiege im unbeheizten Bereich (z. B. Einbau von Schornsteinfeger-Ausstiegsluken)
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz), wie Verklammerung von Dachziegeln
  • Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten), auch Maler- und Tapezierarbeiten (vgl. Umfeldmaßnahmen)
  • Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen
  • Änderung des Dachüberstands
  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche, Spenglerarbeiten
  • Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
  • Schornsteinkopf neu einfassen, z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung
Fassadensanierung

Fassadensanierung

Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?

Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
  2. Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
  3. Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
  4. Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
  6. Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.

Was gibt es zu beachten?

Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)

Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:

1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:

  • Maximaler U-Wert nach Sanierung:
    ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).

Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.

2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:

  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):

  • Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.

4. Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
  • Förderquote (Stand 2024):
    • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
    • +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.

Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:

KriteriumAnforderung
Max. U-Wert nach Sanierung0,20 W/(m²·K)
FachunternehmerPflicht
Energieeffizienz-ExpertePflicht
Förderung15–20 % Zuschuss
FörderungsvoraussetzungInvestitionskosten mind. 2.000 €

 

Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:

1. Beispielrechnung Förderung

Annahmen:

  • Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
  • Fläche: 150 m²
  • Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €

Fördersätze:

2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dämmstoff (WLG)*Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)]Erforderliche Dämmstärke (ca.)
EPS (Styropor) WLG 0320,032ca. 14–16 cm
Mineralwolle WLG 0350,035ca. 16–18 cm
Holzfaser WLG 0400,040ca. 18–20 cm
Hanf oder Zellulose0,038–0,040ca. 18–20 cm
PUR-Hartschaum WLG 0280,028ca. 12–14 cm

*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Hinweise:

  • Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
  • Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.
Gastherme

Fristen Wohnungseigentümer bis Ende 2024 für Gasheizungen

Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.

Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.

Was ist zu tun?

Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Art der Heizung
  • Alter
  • Funktionstüchtigkeit
  • Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).

Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer

Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:

  •  Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
  • eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.

Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

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