Energieberatung

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg besteht eine Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht), die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bei bestimmten Bauvorhaben Solaranlagen zu installieren. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Geltungsbereiche und Zeitpunkte

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Offene Parkplätze:** Ebenfalls seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht für neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Neubauten von Wohngebäuden:** Ab dem 1. Mai 2022 sind auch neue Wohngebäude von der Photovoltaikpflicht betroffen.
  • Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 müssen bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden. Als grundlegende Dachsanierung gilt die vollständige Erneuerung der Dachabdichtung bei Flachdächern oder der Dacheindeckung bei Steildächern.

Umsetzung der Pflicht

  • Mindestnutzung der Dachfläche: In der Regel muss die Photovoltaikanlage mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche bedecken. Bei bestimmten Bedingungen, wie einer Kombination mit Dachbegrünung, kann dieser Anteil reduziert sein.
  • Alternativen zur Photovoltaik: Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden, sofern sie die geforderte Mindestleistung erbringt
  • Ausnahmen: Sollte die Installation einer Solaranlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann eine Befreiung von der Pflicht beantragt werden.

Nachweisführung

  • Dokumentation: Der Nachweis über die Erfüllung der PV-Pflicht muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Hierfür genügt die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Zuständige Behörden: Die unteren Baurechtsbehörden überwachen die Einhaltung der PV-Pflicht und sind Ansprechpartner für Nachweise, Befreiungsanträge und weitere Informationen.

Weiterführende Informationen

Für eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung der Photovoltaikpflicht hat das Umweltministerium Baden-Württemberg einen Praxisleitfaden veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand bis März 2025 widerspiegeln. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauvorhabens über aktuelle gesetzliche Vorgaben zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde eine Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen. Diese Pflicht betrifft verschiedene Bauvorhaben und wurde schrittweise eingeführt:

  • Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf diesen Neubauten Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Neubau von Wohngebäuden: Ab dem 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht auch für neue Wohngebäude.
  • Grundlegende Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 greift die Pflicht ebenfalls bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

Definition einer grundlegenden Dachsanierung

Als solche gelten Maßnahmen, bei denen die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies umfasst auch Fälle, in denen vorhandene Materialien wiederverwendet werden. Reine Reparaturarbeiten zur Behebung kurzfristiger Schäden fallen nicht unter diese Pflicht.

Umfang der Installation

Mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Als geeignet gelten zusammenhängende Dachflächen von mindestens 20 Quadratmetern, die eine bestimmte Neigung und Ausrichtung aufweisen. Bei einer Dachbegrünungspflicht reduziert sich der erforderliche Anteil der Modulfläche um 50 Prozent.

Alternativen und Ausnahmen

Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Zudem ist es möglich, die PV-Pflicht durch Anlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer Umgebung zu erfüllen. Bei unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand kann auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht erfolgen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Nutzung von Solarenergie im Land zu steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Informationen

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu dem Thema PV-Pflicht des Landes Baden-Württemberg

Sie benötigen Beratung und haben individuelle Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne.

Photovoltaik

Photovoltaikpflicht auf Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Ab dem 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.

Informationen finden Sie hier. Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie. Rufen Sie an.

Batteriespeicher Photovoltaik im Keller? Geht das?

Was ist ein Photovoltaikspeicher?

Ein Photovoltaikspeicher oder auch Stromspeicher ist ein Energiespeichersystem, das in Verbindung mit Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) verwendet wird. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um. Ein Photovoltaikspeicher ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom zu speichern, anstatt ihn sofort ins Stromnetz einzuspeisen. Dieser gespeicherte Strom kann dann bei Bedarf genutzt werden, insbesondere wenn die Sonne nicht scheint, wie zum Beispiel während der Nacht oder an bewölkten Tagen.

(Quelle IBC Solar)

Es gibt verschiedene Arten von Photovoltaikspeichern, darunter Batteriespeicher, die häufig in Haushalten oder kleinen Unternehmen eingesetzt werden. Diese Speicherbatterien speichern den überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, und stellen ihn bei Bedarf zur Verfügung. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung von Solarenergie und reduziert die Abhängigkeit von konventionellen Stromquellen.

Ein Batteriespeicher in einem Wohnhaus hat üblicherweise eine Kapazität von 5-10 kW. Die Dimensionierung erfolgt in Abhängigkeit der gewünschten Anwendung. Soll nur der Haushalt versorgt werden oder auch ein Elektroauto geladen werden.

Batteriespeicher besten in der Regel aus Lithium-Ionen- oder Bleibatterien (früher).

Der Einsatz von Photovoltaikspeichern trägt dazu bei, die Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie zu erhöhen und den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms zu maximieren, was wiederum zu einer nachhaltigeren Energieversorgung beiträgt.

Wo kann man eine Stromspeicher im Haus aufstellen?

Grundsätzlich lässt sich ein Stromspeicher überall aufstellen. Aber natürlich bietet sich der Technik oder Hausanschlußraum dafür an. Grundsätzlich sind die Herstellervorgaben zu beachten. Diese findet man in der Regel in der Betriebs- und Aufbauanleitung. Meist macht es Sinn, wenn der Wechselrichter im gleichen Raum montiert wird.

Gibt es Brandschutzvorschriften für einen Hausspeicher?

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer und somit (leider) auch 16 Bauordnungen, die zu beachten sind. In den Bauordnungen gibt es (noch) keine Vorgaben zu der Aufstellung. von Batteriespeichern in Wohngebäuden.

Was passiert wenn eine Batteriespeicher brennt.

Batteriespeicher bergen aufgrund Ihrer Bauweise eine gewisse Brandgefahr. Gründe für die Brandentstehung könne technische Defekte, beschädigte Batteriezellen oder nicht fachgerechte Montage sein. Wenn Stromspeicher brennen, entsteht sehr viel Raum und vor allem schädliche Gase. Für die Feuerwehr ist der Brand eines Batteriespeichers in einem Wohnhaus eigentlich keine unlösbare Aufgabe. allerdings benötigt sie für das Löschen sehr viel Wasser, was unweigerlich zu einem großen Schaden führt. Ebenfalls entsteht viel Rauch, der dann natürlich auch des Rest des Hauses stark beschädigen kann.

Was kann man empfehlen?

Eine generelle Empfehlung ist schwierig, aber grundsätzlich gibt es einige Dinge die man tun kann, um einem Schaden vorzubeugen:

  • Montage eines Rauchwarnmelders in dem Aufstellraum des Stromspeichers ist sinnvoll um Bewohner zu alarmieren und eine rechtzeitige Räumung zu ermöglichen. Die Bewohner müssen dann telefonisch die Feuerwehr benachrichtigen.
    eine Funkvernetzung mit anderen Rauchwarnmeldern im Haus kann sinnvoll sein, damit man den Alarm auch wahrnimmt.
  • Der Raum sollte ein Fenster haben. Dies ermöglicht im Brandfall eine Rauchableitung.
  • Eine selbstschliessende oder auch eine selbstschliessende feuerhemmende Brandschutztür (T30) stellt sicher, dass sich das Brandereignis auf den Aufstellraum begrenzt und sich nicht im Haus ausbreitet. Die Tür muss natürlich geschlossen sein.

Interesse?

Gerne berate ich Sie zu den Themen und freue mich auf den Kontakt mit Ihnen. Rufen Sie gerne an: