PV Speicher

Sicherheit von Solarspeichern

Solarspeicher – meist Lithium-Ionen-Batterien, seltener Blei- oder Salzwasser-Speicher – gelten heute grundsätzlich als sicher, wenn sie fachgerecht geplant, installiert und betrieben werden. Trotzdem gibt es Unterschiede und gewisse Restrisiken. Hier die wichtigsten Punkte:

Sicherheit von Solarspeichern

Batterietechnologie

  • Lithium-Ionen (LiFePO₄ oder NMC):
    Sehr effizient, langlebig und in modernen Heimspeichern mit umfangreicher Sicherheits­elektronik ausgestattet. LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat) ist thermisch stabiler und weniger brandanfällig als NMC.
  • Salzwasser-Batterien:
    Unbrennbar, aber weniger verbreitet, etwas größer und schwerer.
  • Blei-Batterien:
    Ebenfalls relativ sicher, aber nicht mehr Stand der Technik (geringere Effizienz, kürzere Lebensdauer).Brandschutz und Thermisches Durchgehen („Thermal Runaway“)
  • Das Hauptrisiko bei Lithium-Ionen-Systemen ist Überhitzung.
  • Hochwertige Speicher verfügen über BMS (Batterie-Management-System), Temperaturfühler, automatische Abschaltungen und Gehäuse mit Brandschutz.
  • Zertifizierungen wie IEC 62619, UN 38.3 oder VDE-AR-E 2510-50 stellen sicher, dass Batterien getestet sind.

Aufstellungsort

  • Ideal: trockener, kühler Raum ohne direkte Sonneneinstrahlung.
  • Nicht neben leicht brennbaren Materialien.
  • Manche Hersteller empfehlen Keller oder Hauswirtschaftsraum, andere bieten Outdoor-Systeme mit wetterfestem Gehäuse.

Lebensdauer & Wartung

  • Moderne Speicher sind wartungsarm und auf 10–20 Jahre ausgelegt.
  • Sicherheit bleibt erhalten, solange die Hersteller-Vorgaben (z. B. keine Eigenreparaturen, regelmäßige Updates) eingehalten werden.

Statistische Sicherheit

  • Vorfälle mit Bränden sind sehr selten im Vergleich zur hohen Zahl installierter Systeme.
  • Risiken steigen vor allem bei Billigprodukten ohne Zertifizierung oder bei unsachgemäßer Installation.

Fazit

  • Hohe Sicherheit, wenn: Markenprodukte mit Zertifizierung + fachgerechte Installation + geeigneter Standort.
  • Restgefahr: wie bei jedem Energiespeicher bleibt ein (geringes) Risiko für Überhitzung oder Brand.
  • Wer maximale Sicherheit möchte, kann auf LiFePO₄- oder Salzwasser-Technologie setzen.

Es gibt ein wenig belastbare Daten und Studien, die eine Einschätzung erlauben, wie viele Schäden bzw. Feuerfälle bei Solarspeichern (stationären Heimspeichern) auftreten – etwa für Deutschland. 

Zahlen und Risiko

Anzahl der Fälle

Laut pveurope.eu wurden in Deutschland seit 2013 insgesamt 104 Feuerfälle bei stationären Speichersystemen dokumentiert. 
Im einzelnen:

  • 2020: 8 Fälle
  • 2021: 5 Fälle
  • 2022: 17 Fälle 
  • 2023: 42 Fälle 
  • 2024: 17 Fälle (bis Mitte Mai)

Installierte Systeme als Bezugsgröße

  • Ende 2023 waren in Deutschland ca. 1,6 bis 1,8 Millionen stationäre Batteriespeicher installiert. (Bundesverband Solarwirtschaft)
  • Damit ergibt sich ein jährliches Risiko für einen Speicher, Feuer zu fangen, von etwa 0,0049 % pro Jahr. (heise online)
  • Eine andere Angabe nennt “0,005 bis 0,01 %” Risiko für Feuer im Vergleich zu allen installierten Speichern. (pveurope.eu)

Vergleich mit anderen Geräten

    • Dieses Risiko (~0,005 %) wird in Studien mit dem von Hausgeräten etwa vergleichbar gesehen, z. B. wie bei Trocknern. (heise online)

Kontext & Einschränkungen

  • Viele Vorfälle sind öffentlich nur in Medien oder Feuerwehrberichten dokumentiert, nicht in zentralen Behördenstatistiken. Das kann zu Untererfassung führen. (Energy Storage)

  • Es wird darauf geachtet, Fälle, die wirklich vom Speicher selbst verursacht wurden, zu unterscheiden (nicht z. B. durch externe elektrische Fehler, Installationsfehler etc.). (Energy Storage)

  • Die Schwere der Schäden variiert stark: Manche Feuer bleiben lokal, andere verursachen größere Sachschäden. Verletzungen sind selten. (heise online)

Einordung

  • Das Risiko, dass ein Heim-Solarspeicher Feuer fängt, ist sehr gering – in Deutschland liegt es bei etwa 0,005 % jährlich pro installiertem System.

  • Die Zahl der dokumentierten Schäden ist niedrig im Vergleich zur großen Zahl von Installationen (über 1,6–1,8 Mio.).

  • Aber: “sehr gering” heißt nicht “nicht vorhanden” – gute Qualität, korrekte Installation und Wartung bleiben entscheidend.

Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Pflicht zur Photovoltaik oder Solarthermie: Baden‑Württemberg

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden‑Württemberg eine verpflichtende Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das bedeutet: Wer bei seinem bereits bestehenden Gebäude das Dach umfassend erneuert, muss mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten – alternativ kann eine Solarthermieanlage installiert werden.

Wann greift die Pflicht?

Die Regelung trifft zu, wenn …

  • eine zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 m² vorliegt,
  • die Dachfläche für Solarenergie geeignet ist (Neigung, Himmelsrichtung, Verschattung),
  • und eine fundamentale Erneuerung der Abdichtung oder Eindeckung des Daches erfolgt, auch bei Wiederverwendung von Materialien. Reparaturen nach Hagel oder Sturm zählen nicht dazu.

Geeignet sind Flächen:

  • ab 20° Neigung bis maximal 60°, ausgerichtet Richtung Süd, Ost oder West (Norddächer sind ausgeschlossen),
  • oder Flachdächer mit maximal 20° Neigung und mind. 20 m² Fläche .

Nicht betroffen sind kleinere Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (nach DIN 277) – diese gelten als ungeeignet für Solarnutzung.

Welche Technologien erfüllen die Pflicht?

  • Photovoltaik (PV‑Module) muss mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche abdecken.
  • Solarthermieanlagen können die Pflicht ebenfalls erfüllen, wobei 1 kW p an PV-Leistung etwa 5,5 m² Kollektorfläche entspricht.

Die Anlage muss nicht vom Eigentümer betrieben werden, die Verpachtung an Dritte oder ein Contracting-Modell ist möglich .

Ausnahmen bei Härtefällen

Bei folgenden Fällen kann eine Befreiung beantragt werden:

  • Technische Unmöglichkeit (z. B. statische Probleme, starke Verschattung),
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. wenn die Mehrkosten unrealistisch hoch sind),
  • Konflikte mit anderen Vorschriften (z. B. Denkmalschutz oder Bebauungspläne)

Der Befreiungsantrag ist spätestens zwei Monate vor Baustart einzureichen, Behörden entscheiden zeitnah – innerhalb eines Monats bei verfahrensfreien, ansonsten innerhalb von zwei Monaten.

Warum wurde die Pflicht eingeführt?

Rund 88 % des PV-Potenzials im Land sind noch ungenutzt. Die Pflicht soll helfen, dieses Potenzial zu heben und die regionale Solarstromerzeugung zu steigern, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch durch Freiflächenanlagen.

Wissensquellen & Unterstützung

Das Umweltministerium Baden‑Württemberg bietet einen umfangreichen Praxisleitfaden inklusive Berechnungs-Navigator, Nachweisführung und Mustervorlagen für Befreiungsanträge.

Zusätzlich helfen regionale Tools wie das Solarkataster BW bei der Potenzialbewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse.

Wer kann Sie beraten?

Als Energieberater bin ich Ihr erster Ansprechpartner für Dachsanierung und alle Fragen rund um die Photovoltaik. Melden Sie sich gerne. Ich freue mich auf eine erste (kostenlose) Beratung.

Kurzüberblick: Solarpflicht bei Dachsanierung in Baden‑Württemberg

  • Geltungsbeginn 1. Januar 2023
  • Betroffene Dachflächen ≥ 20 m², geeignet für Solarnutzung, nicht bei Nordneigung
  • Pflichtumfang: Mindestens 60 % der Fläche mit PV oder Solarthermie
  • Alternativen: Solarthermie, Verpachtung, Contracting
  • Ausnahmen möglich bei Technisch, wirtschaftlich, rechtlich begründbar
  • Ausnahmen beantragen bis 2 Monate vor Baubeginn

Fazit

Die Solar‑ bzw. Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen in Baden‑Württemberg ist eine verbindliche, aber flexible Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und betrifft alle Gebäude mit einer entsprechenden Dachfläche. Mit einem durchdachten Plan, Förderberatung und ggf. Energieberater lässt sich die Pflicht oft effizient umsetzen – und sorgt langfristig für Energieeinsparung und Klimaschutz.

Hilfreiche Quellen:

PV Anlage

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform

Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel. Ich erstelle für Sie die Nachweise und Bestätigungen EWärmeG.

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    Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen
  • Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
  • Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme

Für wen ist der Nachweis Pflicht?

  • Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
  • Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
  • Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden

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Photovoltaik

Photovoltaikpflicht auf Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Ab dem 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.

Informationen finden Sie hier. Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie. Rufen Sie an.

Batteriespeicher Photovoltaik im Keller? Geht das?

Was ist ein Photovoltaikspeicher?

Ein Photovoltaikspeicher oder auch Stromspeicher ist ein Energiespeichersystem, das in Verbindung mit Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) verwendet wird. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um. Ein Photovoltaikspeicher ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom zu speichern, anstatt ihn sofort ins Stromnetz einzuspeisen. Dieser gespeicherte Strom kann dann bei Bedarf genutzt werden, insbesondere wenn die Sonne nicht scheint, wie zum Beispiel während der Nacht oder an bewölkten Tagen.

(Quelle IBC Solar)

Es gibt verschiedene Arten von Photovoltaikspeichern, darunter Batteriespeicher, die häufig in Haushalten oder kleinen Unternehmen eingesetzt werden. Diese Speicherbatterien speichern den überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, und stellen ihn bei Bedarf zur Verfügung. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung von Solarenergie und reduziert die Abhängigkeit von konventionellen Stromquellen.

Ein Batteriespeicher in einem Wohnhaus hat üblicherweise eine Kapazität von 5-10 kW. Die Dimensionierung erfolgt in Abhängigkeit der gewünschten Anwendung. Soll nur der Haushalt versorgt werden oder auch ein Elektroauto geladen werden.

Batteriespeicher besten in der Regel aus Lithium-Ionen- oder Bleibatterien (früher).

Der Einsatz von Photovoltaikspeichern trägt dazu bei, die Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie zu erhöhen und den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms zu maximieren, was wiederum zu einer nachhaltigeren Energieversorgung beiträgt.

Wo kann man eine Stromspeicher im Haus aufstellen?

Grundsätzlich lässt sich ein Stromspeicher überall aufstellen. Aber natürlich bietet sich der Technik oder Hausanschlußraum dafür an. Grundsätzlich sind die Herstellervorgaben zu beachten. Diese findet man in der Regel in der Betriebs- und Aufbauanleitung. Meist macht es Sinn, wenn der Wechselrichter im gleichen Raum montiert wird.

Gibt es Brandschutzvorschriften für einen Hausspeicher?

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer und somit (leider) auch 16 Bauordnungen, die zu beachten sind. In den Bauordnungen gibt es (noch) keine Vorgaben zu der Aufstellung. von Batteriespeichern in Wohngebäuden.

Was passiert wenn eine Batteriespeicher brennt.

Batteriespeicher bergen aufgrund Ihrer Bauweise eine gewisse Brandgefahr. Gründe für die Brandentstehung könne technische Defekte, beschädigte Batteriezellen oder nicht fachgerechte Montage sein. Wenn Stromspeicher brennen, entsteht sehr viel Raum und vor allem schädliche Gase. Für die Feuerwehr ist der Brand eines Batteriespeichers in einem Wohnhaus eigentlich keine unlösbare Aufgabe. allerdings benötigt sie für das Löschen sehr viel Wasser, was unweigerlich zu einem großen Schaden führt. Ebenfalls entsteht viel Rauch, der dann natürlich auch des Rest des Hauses stark beschädigen kann.

Was kann man empfehlen?

Eine generelle Empfehlung ist schwierig, aber grundsätzlich gibt es einige Dinge die man tun kann, um einem Schaden vorzubeugen:

  • Montage eines Rauchwarnmelders in dem Aufstellraum des Stromspeichers ist sinnvoll um Bewohner zu alarmieren und eine rechtzeitige Räumung zu ermöglichen. Die Bewohner müssen dann telefonisch die Feuerwehr benachrichtigen.
    eine Funkvernetzung mit anderen Rauchwarnmeldern im Haus kann sinnvoll sein, damit man den Alarm auch wahrnimmt.
  • Der Raum sollte ein Fenster haben. Dies ermöglicht im Brandfall eine Rauchableitung.
  • Eine selbstschliessende oder auch eine selbstschliessende feuerhemmende Brandschutztür (T30) stellt sicher, dass sich das Brandereignis auf den Aufstellraum begrenzt und sich nicht im Haus ausbreitet. Die Tür muss natürlich geschlossen sein.

Interesse?

Gerne berate ich Sie zu den Themen und freue mich auf den Kontakt mit Ihnen. Rufen Sie gerne an: