Dachboden

Luftdichtigkeit bei der Sanierung

Die Luftdichtigkeit spielt bei der Gebäudesanierung eine zentrale Rolle, weil sie direkten Einfluss auf Energieeffizienz, Wohnkomfort und Bauschadensfreiheit hat. Besonders wichtig ist sie aus folgenden Gründen:

Energieeinsparung

  • Undichte Gebäudehüllen führen zu unkontrollierten Wärmeverlusten im Winter und Wärmegewinnen im Sommer.
  • Dadurch steigen Heiz- und Kühlkosten erheblich.
  • Eine luftdichte Gebäudehülle ist Voraussetzung dafür, dass moderne Dämmungen und Heizsysteme überhaupt ihre Wirkung entfalten können.

Vermeidung von Bauschäden

  • Durch Undichtigkeiten kann warme, feuchte Innenluft in die Konstruktion gelangen und dort kondensieren.
  • Das führt langfristig zu Schimmelbildung, Holzfäule oder Korrosion.
  • Luftdichtigkeit schützt also die Gebäudestruktur.

Verbesserung des Wohnkomforts

  • Zugluft durch Fugen oder Ritzen wird vermieden.
  • Oberflächen bleiben wärmer, was Behaglichkeit steigert.
  • Geräusch- und Geruchsdurchdringung zwischen Räumen und von außen wird reduziert.

Funktionierende Lüftungskonzepte

  • Nur in einem luftdichten Gebäude kann eine kontrollierte Lüftung (z. B. mit Wärmerückgewinnung) zuverlässig arbeiten.
  • Andernfalls entweicht unkontrolliert Luft durch Leckagen, und die geplante Frischluftzufuhr wird gestört.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

  • In Deutschland verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mindestanforderungen an die Luftdichtheit.
  • Sie wird in der Praxis oft mit dem Blower-Door-Test überprüft.

Fazit:

Ohne Luftdichtigkeit verliert eine energetische Sanierung einen großen Teil ihrer Wirkung – die Dämmung bringt wenig, die Heizkosten bleiben hoch, und die Bausubstanz ist gefährdet.

Was kann man beim Sanieren tun?

Bei den Sanierungsmaßnahmen gilt es ein hohes Augenmerk auf die Luftdichtigkeit der Bauteile zu achten. Die Anschlüsse der Bauteile müssen geplant werden und für das Gebäude muss ein Luftdichtigkeitskonzept erstellt werden.

Werden die Sanierungsmaßnahmen gefördert durch die KFW oder die BAFA ist die Luftdichtkeit eine wesentliche Grundforderung der Förderrichtlinie. Der Energieeffizienzexperte muss die Luftdichtigkeit überprüfen.

Sanierungsfahrplan

individueller Sanierungsfahrplan

Ein iSFP steht für einen individuellen Sanierungsfahrplan in Dokument, das einen detaillierten Plan für die energetische Sanierung eines Gebäudes erstellt. Dieser Plan wird von einem Energieberater erstellt, der den Ist-Zustand des Hauses analysiert und eine Abfolge sinnvoller Maßnahmen vorschlägt, um Energie zu sparen und den Wert der Immobilie zu steigern. Der iSFP bietet einen Überblick über die Maßnahmen, deren Kosten und das Einsparpotenzial und berechtigt Hausbesitzer zu einer zusätzlichen staatlichen Förderung. 

Was leistet der iSFP?

  • Umfassende Analyse:Der Plan hält den aktuellen energetischen Zustand eines Gebäudes fest. 
 
  • Individuelle Empfehlungen:
    Er gibt auf das spezifische Gebäude zugeschnittene Maßnahmen vor, z.B. zur Dämmung oder Heizungsoptimierung. 
     
  • Schrittweise Vorgehensweise:
    Der iSFP zeigt die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge auf, oft mit einer Farbskala, die den Zeithorizont der Umsetzung (kurz-, mittel- oder langfristig) kennzeichnet. 
     
  • Kostenschätzung und Förderinformationen:
    Für jede Maßnahme werden voraussichtliche Kosten und die Höhe möglicher staatlicher Zuschüsse ausgewiesen. 
     
  • Steigerung des Immobilienwerts:
    Eine umfassende energetische Sanierung trägt dazu bei, den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern. 
     

Wie wird der iSFP erstellt?

  • Energieberater beauftragen:
    Ein zertifizierter Energieberater wird beauftragt, um den Zustand des Gebäudes zu erfassen. 
     
  • Analyse des Ist-Zustands:
    Der Berater dokumentiert die aktuelle Energieeffizienz der Heizungsanlage, der Dämmung und anderer Bauteile. 
     
  • Erstellung des Plans:
    Basierend auf dieser Analyse wird ein individueller Maßnahmenplan erarbeitet, der auf das Gebäude zugeschnitten ist. 
     

Was sind die Vorteile eines iSFP?

  • Förderbonus:
    Die Erstellung eines iSFP ist die Voraussetzung für den Erhalt eines zusätzlichen Förderbonus bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 
     
  • Systematisches Vorgehen:
    Hausbesitzer erhalten einen klaren Leitfaden für eine effektive und koordinierte energetische Sanierung. 
     
  • Kosten- und Zeitersparnis:
    Durch die richtige Reihenfolge der Maßnahmen können teure Doppelinvestitionen vermieden und Heizkosten nachhaltig gesenkt werden. 

Interesse an eine individuellen Sanierungsfahrplan? Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir.

PV Anlage

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform

Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel. Ich erstelle für Sie die Nachweise und Bestätigungen EWärmeG.

Was ich für Sie erledige:

  • Rechtskonforme Nachweiserstellung gemäß § 3 EWärmeG – egal ob Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Ersatzmaßnahme wie Dämmung, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan BW oder KWK
  • Vor-Ort-Termine zur Datenerhebung und zur technischen Bewertung Ihrer Immobilie
    Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen
  • Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
  • Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme

Für wen ist der Nachweis Pflicht?

  • Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
  • Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
  • Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden

Hier finden Sie viele Informationen oder rufen Sie an und lassen Sie sich beraten.

Vermeiden Sie Bußgelder und setzen Sie auf Fachkompetenz!

Ich begleite Sie sicher durch den Paragraphendschungel des EWärmeG – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren! Rufen Sie an oder schreiben Sie.

Tipp: Ich erstelle Ihnen für einen geringe Aufpreis auch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen können Sie auch für verschiedene Förderprogramme und Kredite einsetzen.

So erfüllen Sie das EWärmeG!

In Baden-Württemberg müssen bei Heizungstausch 15% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ könne Sie gleichwertige Maßnahmen durchführen. Hier eine Übersicht der Maßnahmen:

ErfüllungsoptionErfüllungsgraderfülltmit Sanierungsfahrplan
Solarthermie15 %ja
Holzzentralheizung15%ja
Wärmepumpe (JAZ >= 2,5)15%ja
Einzelraumfeuerungbis 15%*ja
Biogas10%teilweise15%
Biogenes Flüssiggas10%teilweise15%
Bioöl10%teilweise15%
Fernwärmeanschluss15%ja
Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW)15%ja
Photovoltaik15%ja
Dachdämmung5-15%**teilweise/ja15%
Fassadendämmungbis 15%teilweise/ja15%
Kellerdeckendämmung5-10%teilweise/ja15%
Wärmeschutz gesamtes Gebäudebis 15%***teilweise/ja15%
Sanierungsfahrplan5%teilweise

*je nach beheizter Fläche
** je nach Gebäudehöhe
***abhängig vom Standard

Die Optionen sind kombinierbar: D.h. Zusammen mit einem Sanierungsfahrplan erreichen Sie meist schon die erforderlichen 15% nach dem EWärmeG.

Die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan hat sich geändert

Die Förderbedingungen wurden mit dem 07.08.2024 geändert:

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information finden Sie hier

Meterstab

Zusatzdienstleistungen

Nachweise und Bestätigungen EWärmeG

Ihr Nachweis fürs EWärmeG – kompetent, zuverlässig & rechtskonform

Als qualifizierter Energieberater unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg. Wer bei einem Heizungstausch eine bestehende Immobilie modernisiert, ist verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien einzusetzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachzuweisen – und genau hier komme ich ins Spiel.

Was ich für Sie erledige:

  • Rechtskonforme Nachweiserstellung gemäß § 3 EWärmeG – egal ob Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Ersatzmaßnahme wie Dämmung, Photovoltaik, Sanierungsfahrplan oder KWK
  • Vor-Ort-Termine zur Datenerhebung und zur technischen Bewertung Ihrer Immobilie
    Individuelle Beratung zu sinnvollen, wirtschaftlichen Maßnahmen, die zu Ihrer Immobilie passen
  • Erstellung und Übermittlung aller Nachweisdokumente zur Vorlage beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde
  • Auf Wunsch: Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – spart nicht nur Geld, sondern zählt gleichzeitig als Ersatzmaßnahme

Für wen ist der Nachweis Pflicht?

  • Für Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizung erneuern
  • Gilt für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009
  • Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erbracht werden

Hier finden Sie viele Informationen oder rufen Sie an und lassen Sie sich beraten.

Vermeiden Sie Bußgelder und setzen Sie auf Fachkompetenz!

Ich begleite Sie sicher durch den Paragraphendschungel des EWärmeG – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren! Rufen Sie an oder schreiben Sie.

Sommerlicher Wärmeschutz

Mit dem voranschreitenden Klimawandel werden extreme Hitzeperioden im Sommer zur immer häufigeren Realität. Es wird daher immer wichtiger, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unser Zuhause vor übermäßiger Wärme zu schützen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu reduzieren. Ich unterstütze Sie bei der Planung des sommerlichen Wärmeschutz.

Raumklima im Blick – Professionelle Luftfeuchtigkeits- und Temperaturmessung in jedem Raum!

Möchten Sie ein gesundes und behagliches Raumklima schaffen und erhalten? Als erfahrener Energieberater biete ich Ihnen professionelle Messdienstleistungen, um das optimale Raumklima sicherzustellen. Durch die präzise Platzierung von Messgeräten in jedem Raum erfassen wir Temperatur und Feuchtigkeit flächendeckend und in Echtzeit.

Mehr dazu herfahren Sie hier….

Lüftungsberatung

Richtiges Lüften ist wichtig, um die Luftqualität in Innenräumen zu verbessern, indem verbrauchte Luft mit frischer Luft ausgetauscht wird. Dadurch werden Schadstoffe, Feuchtigkeit und unangenehme Gerüche reduziert, was die Gesundheit fördert und das Wohlbefinden steigert. Zusätzlich hilft es, die Luftfeuchtigkeit zu regulieren, was das Risiko von Schimmelbildung verringert. Durch regelmäßiges Lüften können also sowohl die Gesundheit als auch die Energieeffizienz eines Raumes verbessert werden.

Hier finden Sie ein Merkblatt wie Sie richtig lüften.

Wollen Sie mehr dazu wissen? Gerne berate ich Sie und führe auch Messungen in Ihrem Haus oder Wohnung durch.

2D-Aufmaẞ

Als Basis für eine ausführliche Energieberatung sind gute Grundlagen unerlässlich. Mit einem 2D-Aufmaẞ schaffen Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Berechnung zu ermöglichen.

3D-Fotodokumentation

Die 3D-Fotodokumentation biete ich als Zusatzdienstleistungen im Rahmen der Energieberatung an.

Unterlagenrecherche

Sie wollen einen Energieberatung durchführen? Oder planen Umbaumaßnahmen? Und Sie haben keine Unterlagen zu Ihrem Gebäude? Ich unterstütze Sie bei der Recherche und Beschaffung der Unterlagen.

für die Leistung benötige ich in der Regel eine Vollmacht für die Recherche bei Bauamt. Ein Formular finden Sie hier.