Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen

Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen

Ab Mai/Sommer 2026 werden in Deutschland – basierend auf der EU‑Gebäuderichtlinie – neue, einheitliche Energieausweise eingeführt. Die Änderungen betreffen Millionen Eigentümer und bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten mit sich.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Einheitliche Skala A–G

Die bisherigen Klassen A+ bis H verschwinden. Künftig gilt EU‑weit eine klare Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 % der Gebäude).

Alte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit

Alle Ausweise mit der alten Skala müssen erneuert werden, sobald Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder eine größere Sanierung ansteht.

Neue Pflichtangaben

Energieausweise müssen künftig konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch.

Erweiterte Vorlagepflicht

Neu ist: Der Ausweis wird auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Pflicht.

Bußgelder bis 10.000 €

Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert hohe Strafen.

Wer braucht den neuen Energieausweis?

Pflicht für alle, die eine Immobilie:

  • verkaufen
  • vermieten
  • verpachten
  • nach einer Sanierung neu bewerten lassen

Keine Pflicht für selbst bewohnte Immobilien ohne geplanten Nutzerwechsel.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Viele bestehende Ausweise bleiben zwar bis zum Ablaufdatum gültig, aber bei jeder Transaktion oder Sanierung wird ein neuer Ausweis nach EU‑Standard notwendig.

Wer frühzeitig plant, vermeidet Stress und Kosten.

erneuerbare Energien

Förderprogramme 2026: Das sollten Eigentümer jetzt wissen

Zum Jahresstart stehen wieder alle wichtigen Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können weiterhin Anträge für Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaus-Sanierungen sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen stellen. Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an.

Energieberatung (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude)

Die Förderung der Energieberatung bleibt unverändert bestehen. Gefördert werden qualifizierte Beratungen, die energetische Schwachstellen aufzeigen und individuelle Sanierungsfahrpläne erstellen. Die Zuschüsse können wie gewohnt beantragt werden.

Hier steht der Sanierungsfahrplan im Fokus. Infos finden Sie hier.

Unverändert verfügbar: BEG EM – Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) steht weiterhin ohne Änderungen bereit. Dazu zählen geförderte Maßnahmen wie:

  • Dämmung von Dach, Wand oder Keller
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung

Alle bisherigen Konditionen gelten fort. Infos finden Sie hier.

Heizungsförderung (BEG EM – Heizungstausch)

Auch die Heizungsförderung bleibt aktuell unverändert. Eigentümer können weiterhin Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, erneuerbare Systeme erhalten – z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie. Die bestehenden Förderbedingungen gelten vorerst weiter.

Wichtig: Änderungen durch die GEG-Novelle

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden auch die Förderbedingungen angepasst. Für 2026 sollten Eigentümer mit Änderungen und möglichen Kürzungen, insbesondere bei der Heizungsförderung, rechnen.