Energieberatung

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg besteht eine Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht), die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bei bestimmten Bauvorhaben Solaranlagen zu installieren. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Geltungsbereiche und Zeitpunkte

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Offene Parkplätze:** Ebenfalls seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht für neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Neubauten von Wohngebäuden:** Ab dem 1. Mai 2022 sind auch neue Wohngebäude von der Photovoltaikpflicht betroffen.
  • Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 müssen bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden. Als grundlegende Dachsanierung gilt die vollständige Erneuerung der Dachabdichtung bei Flachdächern oder der Dacheindeckung bei Steildächern.

Umsetzung der Pflicht

  • Mindestnutzung der Dachfläche: In der Regel muss die Photovoltaikanlage mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche bedecken. Bei bestimmten Bedingungen, wie einer Kombination mit Dachbegrünung, kann dieser Anteil reduziert sein.
  • Alternativen zur Photovoltaik: Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden, sofern sie die geforderte Mindestleistung erbringt
  • Ausnahmen: Sollte die Installation einer Solaranlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann eine Befreiung von der Pflicht beantragt werden.

Nachweisführung

  • Dokumentation: Der Nachweis über die Erfüllung der PV-Pflicht muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Hierfür genügt die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Zuständige Behörden: Die unteren Baurechtsbehörden überwachen die Einhaltung der PV-Pflicht und sind Ansprechpartner für Nachweise, Befreiungsanträge und weitere Informationen.

Weiterführende Informationen

Für eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung der Photovoltaikpflicht hat das Umweltministerium Baden-Württemberg einen Praxisleitfaden veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand bis März 2025 widerspiegeln. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauvorhabens über aktuelle gesetzliche Vorgaben zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde eine Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen. Diese Pflicht betrifft verschiedene Bauvorhaben und wurde schrittweise eingeführt:

  • Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen: Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf diesen Neubauten Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Neubau von Wohngebäuden: Ab dem 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht auch für neue Wohngebäude.
  • Grundlegende Dachsanierungen: Seit dem 1. Januar 2023 greift die Pflicht ebenfalls bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

Definition einer grundlegenden Dachsanierung

Als solche gelten Maßnahmen, bei denen die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies umfasst auch Fälle, in denen vorhandene Materialien wiederverwendet werden. Reine Reparaturarbeiten zur Behebung kurzfristiger Schäden fallen nicht unter diese Pflicht.

Umfang der Installation

Mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Als geeignet gelten zusammenhängende Dachflächen von mindestens 20 Quadratmetern, die eine bestimmte Neigung und Ausrichtung aufweisen. Bei einer Dachbegrünungspflicht reduziert sich der erforderliche Anteil der Modulfläche um 50 Prozent.

Alternativen und Ausnahmen

Anstelle einer Photovoltaikanlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Zudem ist es möglich, die PV-Pflicht durch Anlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer Umgebung zu erfüllen. Bei unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand kann auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht erfolgen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Nutzung von Solarenergie im Land zu steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Informationen

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu dem Thema PV-Pflicht des Landes Baden-Württemberg

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