Dachboden

Luftdichtigkeit bei der Sanierung

Die Luftdichtigkeit spielt bei der Gebäudesanierung eine zentrale Rolle, weil sie direkten Einfluss auf Energieeffizienz, Wohnkomfort und Bauschadensfreiheit hat. Besonders wichtig ist sie aus folgenden Gründen:

Energieeinsparung

  • Undichte Gebäudehüllen führen zu unkontrollierten Wärmeverlusten im Winter und Wärmegewinnen im Sommer.
  • Dadurch steigen Heiz- und Kühlkosten erheblich.
  • Eine luftdichte Gebäudehülle ist Voraussetzung dafür, dass moderne Dämmungen und Heizsysteme überhaupt ihre Wirkung entfalten können.

Vermeidung von Bauschäden

  • Durch Undichtigkeiten kann warme, feuchte Innenluft in die Konstruktion gelangen und dort kondensieren.
  • Das führt langfristig zu Schimmelbildung, Holzfäule oder Korrosion.
  • Luftdichtigkeit schützt also die Gebäudestruktur.

Verbesserung des Wohnkomforts

  • Zugluft durch Fugen oder Ritzen wird vermieden.
  • Oberflächen bleiben wärmer, was Behaglichkeit steigert.
  • Geräusch- und Geruchsdurchdringung zwischen Räumen und von außen wird reduziert.

Funktionierende Lüftungskonzepte

  • Nur in einem luftdichten Gebäude kann eine kontrollierte Lüftung (z. B. mit Wärmerückgewinnung) zuverlässig arbeiten.
  • Andernfalls entweicht unkontrolliert Luft durch Leckagen, und die geplante Frischluftzufuhr wird gestört.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

  • In Deutschland verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mindestanforderungen an die Luftdichtheit.
  • Sie wird in der Praxis oft mit dem Blower-Door-Test überprüft.

Fazit:

Ohne Luftdichtigkeit verliert eine energetische Sanierung einen großen Teil ihrer Wirkung – die Dämmung bringt wenig, die Heizkosten bleiben hoch, und die Bausubstanz ist gefährdet.

Was kann man beim Sanieren tun?

Bei den Sanierungsmaßnahmen gilt es ein hohes Augenmerk auf die Luftdichtigkeit der Bauteile zu achten. Die Anschlüsse der Bauteile müssen geplant werden und für das Gebäude muss ein Luftdichtigkeitskonzept erstellt werden.

Werden die Sanierungsmaßnahmen gefördert durch die KFW oder die BAFA ist die Luftdichtkeit eine wesentliche Grundforderung der Förderrichtlinie. Der Energieeffizienzexperte muss die Luftdichtigkeit überprüfen.

Fassadensanierung

Fassadensanierung

Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?

Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
  2. Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
  3. Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
  4. Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
  6. Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.

Was gibt es zu beachten?

Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)

Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:

1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:

  • Maximaler U-Wert nach Sanierung:
    ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).

Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.

2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:

  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):

  • Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.

4. Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
  • Förderquote (Stand 2024):
    • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
    • +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.

Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:

KriteriumAnforderung
Max. U-Wert nach Sanierung0,20 W/(m²·K)
FachunternehmerPflicht
Energieeffizienz-ExpertePflicht
Förderung15–20 % Zuschuss
FörderungsvoraussetzungInvestitionskosten mind. 2.000 €

 

Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:

1. Beispielrechnung Förderung

Annahmen:

  • Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
  • Fläche: 150 m²
  • Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €

Fördersätze:

2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dämmstoff (WLG)*Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)]Erforderliche Dämmstärke (ca.)
EPS (Styropor) WLG 0320,032ca. 14–16 cm
Mineralwolle WLG 0350,035ca. 16–18 cm
Holzfaser WLG 0400,040ca. 18–20 cm
Hanf oder Zellulose0,038–0,040ca. 18–20 cm
PUR-Hartschaum WLG 0280,028ca. 12–14 cm

*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Hinweise:

  • Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
  • Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.