Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.
Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.
Was ist zu tun?
Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:
- Art der Heizung
- Alter
- Funktionstüchtigkeit
- Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).
Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer
Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:
- Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
- eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.
Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.
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