U-Wert

Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist eine physikalische Kenngröße, die angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil (z. B. Wand, Fenster, Dach) hindurchgeht. Er ist ein Maß für die Wärmedämmung eines Materials oder einer Konstruktion.

Definition:

Der U-Wert gibt an, wie viel Wärmeenergie pro Sekunde durch 1 Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (K) zwischen Innen- und Außenseite hindurchgeht.

Einheit:

Bedeutung:

  • Niedriger U-Wert = gute Wärmedämmung (wenig Wärmeverlust)
  • Hoher U-Wert = schlechte Wärmedämmung (viel Wärmeverlust)

Beispielwerte:

  • Alte Einfachverglasung: ca. 5,0 W/m²K
  • Moderne Dreifachverglasung: ca. 0,6–0,8 W/m²K
  • Gedämmte Außenwand: ca. 0,2–0,3 W/m²K

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der U-Wert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 in Deutschland die energetischen Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude. Es fasst frühere Regelwerke zusammen, wie:

  • EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
  • EnEG (Energieeinsparungsgesetz)

Rolle des U-Werts im GEG

Der U-Wert ist zentral, wenn es darum geht, den Wärmeschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden zu beurteilen. Das GEG schreibt Mindestanforderungen an den U-Wert bestimmter Bauteile vor, z. B.:

BauteilMaximaler U-Wert laut GEG (ungefähr)
Außenwandca. 0,24 W/m²K
Dach/obere Geschossdeckeca. 0,14 W/m²K
Fenster (bei Neubau)ca. 1,3 W/m²K

(Konkrete Werte können je nach Bauart, Sanierung vs. Neubau etc. leicht abweichen)

Wann muss der U-Wert eingehalten werden?

  1. Neubau: Alle neuen Gebäude müssen die U-Wert-Grenzen für Wände, Fenster, Dächer usw. einhalten.
  2. Sanierung/Modernisierung: Bei größeren Umbauten oder energetischen Sanierungen müssen bestehende Bauteile ebenfalls bestimmte U-Werte erfüllen.
  3. Nachrüstpflichten: Das GEG verlangt z. B. die Dämmung von obersten Geschossdecken, wenn sie unzureichend gedämmt sind.

Warum ist der U-Wert im GEG so wichtig?

  • Energieeinsparung: Ein niedriger U-Wert reduziert den Heizwärmebedarf.
  • Klimaschutz: Geringerer Energieverbrauch senkt CO₂-Emissionen.
  • Förderfähigkeit: Förderprogramme (z. B. KfW) setzen oft auf gute U-Werte.
  • Gebäudezertifizierungen: Standards wie KfW-Effizienzhaus oder Passivhaus basieren stark auf U-Werten.

GEG 2024 – Maximal zulässige U-Werte für Bauteile (bei Sanierung)

Diese Werte gelten, wenn Sie z. B. eine energetische Sanierung durchführen

BauteilMax. U-Wert (W/m²·K)
Außenwand0,24
Dach / oberste Geschossdecke0,14
Fußboden gegen Erdreich0,30
Fenster (Rahmen + Verglasung)1,30
Dachflächenfenster1,40
Außentüren1,80
Kellerdecke (nicht beheizt)0,25

Fazit

  • Das GEG gibt klare U-Wert-Grenzen für Neubau & Sanierung vor.
  • Gute U-Werte helfen, Energie und CO₂ zu sparen.
  • Die Berechnung ist systematisch und berücksichtigt alle Schichten und Wärmeübergänge.

Fassadensanierung

Fassadensanierung

Warum macht eine Fassadensanierung Sinn?

Eine Fassadensanierung macht aus energetischer Sicht Sinn, weil sie den Wärmeverlust eines Gebäudes deutlich reduzieren kann. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wärmedämmung verbessern: Über ungedämmte oder schlecht gedämmte Außenwände geht viel Heizenergie verloren – oft bis zu 25–30 % des gesamten Wärmeverlusts. Eine Sanierung mit moderner Wärmedämmung reduziert diesen Verlust erheblich.
  2. Energiekosten senken: Durch weniger Wärmeverlust sinkt der Energieverbrauch für Heizung (und ggf. Kühlung), was langfristig Kosten spart.
  3. Wohnkomfort erhöhen: Gedämmte Fassaden sorgen für eine gleichmäßigere Raumtemperatur und reduzieren Zugluft und kalte Wände – das steigert den Wohnkomfort.
  4. Schutz vor Feuchtigkeit und Bauschäden: Eine fachgerechte Sanierung schützt die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
  5. Beitrag zum Klimaschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Ausstoß – ein Beitrag zur Energiewende und zum Umweltschutz.
  6. Wertsteigerung der Immobilie: Energetisch sanierte Gebäude sind attraktiver auf dem Immobilienmarkt.

Was gibt es zu beachten?

Maximaler U-Wert für Außenwände 0,24 W/(m²·K)

Nach der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) gelten strengere energetische Anforderungen als im GEG, wenn du staatliche Förderung für eine Fassadensanierung erhalten möchtest. Die wichtigsten Anforderungen für Außenwände sind:

1. Technische Mindestanforderung (TMA) – U-Wert:

  • Maximaler U-Wert nach Sanierung:
    ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dieser Wert ist besser (niedriger) als der GEG-Grenzwert von 0,24 W/(m²·K).

Es muss also effizienter gedämmt, wenn die Förderung beantrag werden soll.

2. Fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb:

  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE):

  • Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen, sowohl in der Planung als auch nach der Ausführung.

4. Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionssumme: mind. 2.000 € brutto pro Maßnahme.
  • Förderquote (Stand 2024):
    • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten,
    • +5 % Bonus bei individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), also bis zu 20 % Gesamtzuschuss.

Zusammenfassung – BEG-Anforderungen Außenwand:

KriteriumAnforderung
Max. U-Wert nach Sanierung0,20 W/(m²·K)
FachunternehmerPflicht
Energieeffizienz-ExpertePflicht
Förderung15–20 % Zuschuss
FörderungsvoraussetzungInvestitionskosten mind. 2.000 €

 

Hier ist eine Beispielrechnung für den Förderbetrag und eine Übersicht typischer Dämmstärken, um den U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) gemäß BEG EMBEG EM zu erreichen:

1. Beispielrechnung Förderung

Annahmen:

  • Fassadensanierung (Außenwanddämmung)
  • Fläche: 150 m²
  • Kosten: 200 €/m² (Material + Einbau) → Gesamtkosten: 30.000 €

Fördersätze:

2. Typische Dämmstärken zur Einhaltung von U ≤ 0,20 W/(m²·K)

Dämmstoff (WLG)*Wärmeleitfähigkeit (λ) [W/(m·K)]Erforderliche Dämmstärke (ca.)
EPS (Styropor) WLG 0320,032ca. 14–16 cm
Mineralwolle WLG 0350,035ca. 16–18 cm
Holzfaser WLG 0400,040ca. 18–20 cm
Hanf oder Zellulose0,038–0,040ca. 18–20 cm
PUR-Hartschaum WLG 0280,028ca. 12–14 cm

*WLG = Wärmeleitgruppe, je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmwirkung.

Hinweise:

  • Die exakte Dämmstärke hängt auch vom Bestandswandaufbau ab.
  • Ein Energieberater kann den genauen Aufbau und die optimale Dämmstärke berechnen, inkl. Nachweisführung für die Förderung.

Gebäudeenergiegesetz GEG

Das GEG steht für das Gebäudeenergiegesetz.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Hauptziele des GEG:

  • Energieeffizienz erhöhen: Neubauten und bestehende Gebäude sollen möglichst energieeffizient sein.
  • Klimaschutz fördern: Der Einsatz erneuerbarer Energien wird unterstützt, um fossile Energien zu ersetzen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
  • Regelungen vereinheitlichen: Durch die Zusammenführung der Vorgängergesetze werden klare und einheitliche Vorgaben für Bauherren, Eigentümer und Planer geschaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Primärenergiebedarf: Das GEG legt Obergrenzen für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest.
  • Mindestdämmstandards: Vorgaben zur Wärmedämmung für Neubauten und Bestandsgebäude.
  • Erneuerbare Energien: Neubauten müssen einen Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken (z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse).
  • Sanierungsfahrplan: Für Bestandsgebäude gibt es Förderungen und Anforderungen, um sie langfristig energieeffizient zu machen.
  • Niedrigstenergiegebäude: Neubauten müssen den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes erfüllen, wie es von der EU gefordert wird.

Relevanz für Eigentümer und Bauherren:

  • Wer ein neues Gebäude baut, muss die Vorgaben des GEG beachten.
  • Bei größeren Renovierungen oder Sanierungen von Altbauten greifen ebenfalls bestimmte Anforderungen, etwa in Bezug auf Dämmung oder den Austausch alter Heizsysteme.
  • Für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden ist ein **Energieausweis** verpflichtend.

Das GEG ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik und soll dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Gastherme

Fristen Wohnungseigentümer bis Ende 2024 für Gasheizungen

Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.

Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.

Was ist zu tun?

Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Art der Heizung
  • Alter
  • Funktionstüchtigkeit
  • Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).

Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer

Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:

  •  Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
  • eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.

Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

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