Gebäudeenergiegesetz GEG

Das GEG steht für das Gebäudeenergiegesetz.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Hauptziele des GEG:

  • Energieeffizienz erhöhen: Neubauten und bestehende Gebäude sollen möglichst energieeffizient sein.
  • Klimaschutz fördern: Der Einsatz erneuerbarer Energien wird unterstützt, um fossile Energien zu ersetzen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
  • Regelungen vereinheitlichen: Durch die Zusammenführung der Vorgängergesetze werden klare und einheitliche Vorgaben für Bauherren, Eigentümer und Planer geschaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Primärenergiebedarf: Das GEG legt Obergrenzen für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest.
  • Mindestdämmstandards: Vorgaben zur Wärmedämmung für Neubauten und Bestandsgebäude.
  • Erneuerbare Energien: Neubauten müssen einen Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken (z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse).
  • Sanierungsfahrplan: Für Bestandsgebäude gibt es Förderungen und Anforderungen, um sie langfristig energieeffizient zu machen.
  • Niedrigstenergiegebäude: Neubauten müssen den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes erfüllen, wie es von der EU gefordert wird.

Relevanz für Eigentümer und Bauherren:

  • Wer ein neues Gebäude baut, muss die Vorgaben des GEG beachten.
  • Bei größeren Renovierungen oder Sanierungen von Altbauten greifen ebenfalls bestimmte Anforderungen, etwa in Bezug auf Dämmung oder den Austausch alter Heizsysteme.
  • Für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden ist ein **Energieausweis** verpflichtend.

Das GEG ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik und soll dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Gastherme

Fristen Wohnungseigentümer bis Ende 2024 für Gasheizungen

Neue Pflichten für Wohnungseigentümer: Frist bis Ende 2024 für Gasheizungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausbesitzer vor neuen Anforderungen. Das Gesetz betrifft etwa zehn Millionen Wohnungen in Deutschland, darunter auch solche mit Gasetagenheizungen.

Eine zentrale Verpflichtung aus dem GEG: Eigentümergemeinschaften, die Gebäude mit mindestens einer Gasheizung besitzen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme der Heizungen durchführen.

Was ist zu tun?

Die WEGs müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen über die Gasetagenheizungen einholen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Art der Heizung
  • Alter
  • Funktionstüchtigkeit
  • Nennwärmeleistung der Anlagen (gemäß § 71n GEG).

Pflicht zur Datenerhebung für jeden Eigentümer

Darüber hinaus sind auch einzelne Wohnungseigentümer gefordert, ihre Heizungsanlage zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird meist von der Hausverwaltung koordiniert.
Erfasst werden:

  •  Zustand der Heizungsanlage und deren Bestandteile (z. B. Leitungen, Heizkörper),
  • eventuell durchgeführte Modifikationen oder Effizienzverbesserungen.

Die rechtzeitige und vollständige Umsetzung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.

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