Nur korrekt ausgeführte Anschlussfugen – innen luftdicht, außen schlagregendicht – sichern die Effizienz moderner Fenster. Für BEG‑EM‑Förderungen ist der nachweislich fachgerechte Einbau Pflicht. Alle Anforderungen finden kompakt im Merkblatt. Ich berate Sie gerne umfassend zu allen Aspekten rund um die Fenstersanierung. Neue Haustür gefällig? Auch da unterstütze ich Sie.
Archiv des Jahres: 2026
Was gibt es bei Dämmmaßnahmen im Baurecht bei den Abstandsflächen in Baden-Württemberg zu beachten?
Im Zuge von energetischen Sanierungen ergeben sich auch ab und an Veränderungen der Gebäudeabmessungen. Dadurch ergeben sich Veränderungen der Abstandsflächen gemäß der LBO (hier Baden-Württemberg). In der neuen LBO BW, die seit Sommer 2025 in BW gültig ist, wurde zu diesen Abstandsflächen unter §5 LBO Abstandsflächen folgendes geregelt:
- Auf die Wandhöhe werden nicht angerechnet…. die nachträgliche Dämmung des Daches bis zu einer Dicke von 0,30 m.
- Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht….. Außerdem bleibt die nachträgliche Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht, wenn sie einschließlich der Bekleidung nicht mehr als 0,30 m vor die Außenwand tritt.
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Anlagen zur photovoltaischen oder thermischen Solarnutzung bleiben bei einer Aufbauhöhe von kleiner als 1,50 m unberücksichtigt..
Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen
Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen
Ab Mai/Sommer 2026 werden in Deutschland – basierend auf der EU‑Gebäuderichtlinie – neue, einheitliche Energieausweise eingeführt. Die Änderungen betreffen Millionen Eigentümer und bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Einheitliche Skala A–G
Die bisherigen Klassen A+ bis H verschwinden. Künftig gilt EU‑weit eine klare Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 % der Gebäude).
Alte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit
Alle Ausweise mit der alten Skala müssen erneuert werden, sobald Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder eine größere Sanierung ansteht.
Neue Pflichtangaben
Energieausweise müssen künftig konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch.
Erweiterte Vorlagepflicht
Neu ist: Der Ausweis wird auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Pflicht.
Bußgelder bis 10.000 €
Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert hohe Strafen.
Wer braucht den neuen Energieausweis?
Pflicht für alle, die eine Immobilie:
- verkaufen
- vermieten
- verpachten
- nach einer Sanierung neu bewerten lassen
Keine Pflicht für selbst bewohnte Immobilien ohne geplanten Nutzerwechsel.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Viele bestehende Ausweise bleiben zwar bis zum Ablaufdatum gültig, aber bei jeder Transaktion oder Sanierung wird ein neuer Ausweis nach EU‑Standard notwendig.
Wer frühzeitig plant, vermeidet Stress und Kosten.
Förderprogramme 2026: Das sollten Eigentümer jetzt wissen
Zum Jahresstart stehen wieder alle wichtigen Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können weiterhin Anträge für Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaus-Sanierungen sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen stellen. Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an.
Energieberatung (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude)
Die Förderung der Energieberatung bleibt unverändert bestehen. Gefördert werden qualifizierte Beratungen, die energetische Schwachstellen aufzeigen und individuelle Sanierungsfahrpläne erstellen. Die Zuschüsse können wie gewohnt beantragt werden.
Hier steht der Sanierungsfahrplan im Fokus. Infos finden Sie hier.
Unverändert verfügbar: BEG EM – Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) steht weiterhin ohne Änderungen bereit. Dazu zählen geförderte Maßnahmen wie:
- Dämmung von Dach, Wand oder Keller
- Austausch von Fenstern und Türen
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung
Alle bisherigen Konditionen gelten fort. Infos finden Sie hier.
Heizungsförderung (BEG EM – Heizungstausch)
Auch die Heizungsförderung bleibt aktuell unverändert. Eigentümer können weiterhin Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, erneuerbare Systeme erhalten – z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie. Die bestehenden Förderbedingungen gelten vorerst weiter.
Wichtig: Änderungen durch die GEG-Novelle
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden auch die Förderbedingungen angepasst. Für 2026 sollten Eigentümer mit Änderungen und möglichen Kürzungen, insbesondere bei der Heizungsförderung, rechnen.
