erneuerbare Energien

Förderprogramme 2026: Das sollten Eigentümer jetzt wissen

Zum Jahresstart stehen wieder alle wichtigen Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können weiterhin Anträge für Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaus-Sanierungen sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen stellen. Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an.

Energieberatung (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude)

Die Förderung der Energieberatung bleibt unverändert bestehen. Gefördert werden qualifizierte Beratungen, die energetische Schwachstellen aufzeigen und individuelle Sanierungsfahrpläne erstellen. Die Zuschüsse können wie gewohnt beantragt werden.

Hier steht der Sanierungsfahrplan im Fokus. Infos finden Sie hier.

Unverändert verfügbar: BEG EM – Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) steht weiterhin ohne Änderungen bereit. Dazu zählen geförderte Maßnahmen wie:

  • Dämmung von Dach, Wand oder Keller
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung

Alle bisherigen Konditionen gelten fort. Infos finden Sie hier.

Heizungsförderung (BEG EM – Heizungstausch)

Auch die Heizungsförderung bleibt aktuell unverändert. Eigentümer können weiterhin Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, erneuerbare Systeme erhalten – z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie. Die bestehenden Förderbedingungen gelten vorerst weiter.

Wichtig: Änderungen durch die GEG-Novelle

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden auch die Förderbedingungen angepasst. Für 2026 sollten Eigentümer mit Änderungen und möglichen Kürzungen, insbesondere bei der Heizungsförderung, rechnen.

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