Neue Energieausweise ab Sommer 2026 – das müssen Eigentümer jetzt wissen
Ab Mai/Sommer 2026 werden in Deutschland – basierend auf der EU‑Gebäuderichtlinie – neue, einheitliche Energieausweise eingeführt. Die Änderungen betreffen Millionen Eigentümer und bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Einheitliche Skala A–G
Die bisherigen Klassen A+ bis H verschwinden. Künftig gilt EU‑weit eine klare Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 % der Gebäude).
Alte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit
Alle Ausweise mit der alten Skala müssen erneuert werden, sobald Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder eine größere Sanierung ansteht.
Neue Pflichtangaben
Energieausweise müssen künftig konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch.
Erweiterte Vorlagepflicht
Neu ist: Der Ausweis wird auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Pflicht.
Bußgelder bis 10.000 €
Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert hohe Strafen.
Wer braucht den neuen Energieausweis?
Pflicht für alle, die eine Immobilie:
- verkaufen
- vermieten
- verpachten
- nach einer Sanierung neu bewerten lassen
Keine Pflicht für selbst bewohnte Immobilien ohne geplanten Nutzerwechsel.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Viele bestehende Ausweise bleiben zwar bis zum Ablaufdatum gültig, aber bei jeder Transaktion oder Sanierung wird ein neuer Ausweis nach EU‑Standard notwendig.
Wer frühzeitig plant, vermeidet Stress und Kosten.
