Energieberatung BLOG

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Gegenstand der Förderung

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Information finden Sie hier.

Dachstuhl

Förderung Energieberatung auch in 2024 wieder möglich

Die Förderung für die Eneregieberatung für Wohngebäude ist wieder möglich. Infos hier:

Info zur Förderung der Energieberatung

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Anträge können wieder gestellt werden.

Die Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1.700 Euro. Wer Wohnungseigentümergemeinschaften berät, kann dafür 500 Euro einmalig pro WEG bei einer Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung verrechnen.

Details sind bei der BAFA nachzulesen.