Was gibt es bei Dämmmaßnahmen im Baurecht bei den Abstandsflächen in Baden-Württemberg zu beachten?

Im Zuge von energetischen Sanierungen ergeben sich auch ab und an Veränderungen der Gebäudeabmessungen. Dadurch ergeben sich Veränderungen der Abstandsflächen gemäß der LBO (hier Baden-Württemberg). In der neuen LBO BW, die seit Sommer 2025 in BW gültig ist, wurde zu diesen Abstandsflächen unter §5 LBO Abstandsflächen folgendes geregelt:

  • Auf die Wandhöhe werden nicht angerechnet…. die nachträgliche Dämmung des Daches bis zu einer Dicke von 0,30 m.
  • Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht…..  Außerdem bleibt die nachträgliche Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht, wenn sie einschließlich der Bekleidung nicht mehr als 0,30 m vor die Außenwand tritt.

Anlagen zur photovoltaischen oder thermischen Solarnutzung bleiben bei einer Aufbauhöhe von kleiner als 1,50 m unberücksichtigt..