Im Zuge von energetischen Sanierungen ergeben sich auch ab und an Veränderungen der Gebäudeabmessungen. Dadurch ergeben sich Veränderungen der Abstandsflächen gemäß der LBO (hier Baden-Württemberg). In der neuen LBO BW, die seit Sommer 2025 in BW gültig ist, wurde zu diesen Abstandsflächen unter §5 LBO Abstandsflächen folgendes geregelt:
- Auf die Wandhöhe werden nicht angerechnet…. die nachträgliche Dämmung des Daches bis zu einer Dicke von 0,30 m.
- Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht….. Außerdem bleibt die nachträgliche Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht, wenn sie einschließlich der Bekleidung nicht mehr als 0,30 m vor die Außenwand tritt.
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Anlagen zur photovoltaischen oder thermischen Solarnutzung bleiben bei einer Aufbauhöhe von kleiner als 1,50 m unberücksichtigt..